Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit der Umsetzung verschiedener Forschungsprogramme beauftragt. Im Rahmen dieser Forschungsprogramme wurden Zuwendungen im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbare Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bewilligt. Nach Abschluss der Projekte ist von den Zuwendungsempfängern ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Verwendungsnachweise wurden bisher überwiegend durch das BBSR geprüft.
Mit der kursorischen und vertieften Prüfung soll nun ein externer Dienstleister über einen Rahmenvertrag beauftragt werden.
Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer schriftlich zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage einer konkreten Leistungsbeschreibung per Einzelauftrag auf. Der detaillierte Leistungsumfang, die darauf resultierende Vergütung, die Termine und der Erfüllungsort werden in den jeweils zu erteilenden Einzelaufträgen geregelt.
Der Auftragnehmer hat durch den Abschluss des Rahmenvertrags keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen oder auf ein bestimmtes Auftragsvolumen.
Die Ausschreibung wird ohne Gesamtwert ausgeschrieben. Der geschätzte Auftragswert wird daher mit 1 Euro ausgewiesen.
siehe "Leistungsbeschreibung"