Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen im Leistungsbereich § 43 HOAI sowie untergeordnet §§ 51, 55 HOAI
Als Reaktion auf stark reduzierte Einleitmengen und Frachten ist die Stilllegung der KA Laucha geplant. Die KA Karsdorf ist mit der derzeitigen wasserrechtlichen Genehmigung ohne technische Erweiterungen in der Lage, die Abwässer des Gebietes Laucha-Bad Bibra mit aufzunehmen und zu reinigen. Für die Umsetzung dieser Maßnahme sind unter Berücksichtigung nachhaltiger und wirtschaftlicher Lösungen folgende technische Maßnahmen zu planen:
— Außerbetriebnahme KA Laucha/ Errichtung eines Übergabepumpwerks (mit Maschinentechnik).
Am Standort KA Laucha
— 7,8 km Neubau und Fließrichtungswechsel der VBL von KA Laucha zum Pumpwerk PW 7 (Tröbsdorf), einschl. Anpassung der Pumpwerke mit Maschinentechnik und Sicherung der Bestandsleitungen,
— 4,9 km Neubau einer Verbindungsleitung von Pumpwerk PW 7 (Tröbsdorf) zur KA Karsdorf — Umbau von max. 5 Pumpwerken.
Die Vergabestelle rechnet mit Investitionskosten in Höhe von 5.4 Mio. EUR brutto (Kanalnetz, Bauwerke, Pumpwerke, zusätzliche Maßnahmen).
Es ist beabsichtigt, für das Vorhaben Fördermittel zu beantragen. Die genehmigungsfähigen Unterlagen (LPH 4) sind am 30.4.2020 an den AG zu übergeben. Die in Pkt. II.2.7. angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin.
Für alle zu erbringenden Leistungen sind die Planungsgrundsätze des AZV Unstrut-Finne zu beachten, diese werden Vertragsbestandteil.
Die Vergabestelle/der Auftraggeber erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/zu ermöglichen.