Übernahme, Transport und Verwertung Bauschutt und Flachglas.
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabenein System zur Erfassung von Bauschutt. Dieses System besteht aus 22 kommunalen Sammelstellen(Wertstoffhöfe; siehe Anlage B-2), an denen unter anderem Bauschutt gesammelt wird. Für die Erfassung,Übernahme, Transport und Verwertung/Beseitigung von Bauschutt ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Die für die Erfassung von Bauschutt benötigten Abrollcontainer werden vom AG gestellt,
— Übernahmevon Bauschutt von 22 Wertstoffhöfen im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung (Menge ca. 5 000 Mg/a),
— Verwertung/Beseitigung von Bauschutt (Menge ca. 5 000 Mg/a) Die angegebenenMengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengenunverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zukeinen Veränderungen der Angebotspreise führen. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen derVergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Weiteres sieheAuftragsunterlagen.
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabenein System zur Erfassung von Bauschutt. Dieses System besteht aus 22 kommunalen Sammelstellen(Wertstoffhöfe; siehe Anlage B-2), an denen unter anderem Bauschutt gesammelt wird. Für die Erfassung,Übernahme, Transport und Verwertung/Beseitigung von Bauschutt ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Die für die Erfassung von Bauschutt benötigten Abrollcontainer werden vom AG gestellt,
— Übernahmevon Bauschutt von 22 Wertstoffhöfen im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung (Menge ca. 5 000 Mg/a),
— Verwertung/Beseitigung von Bauschutt (Menge ca. 5 000 Mg/a) Die angegebenenMengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengenunverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zukeinen Veränderungen der Angebotspreise führen. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen derVergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Weiteres sieheAuftragsunterlagen.