Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH betreut im Auftrag des Landes Berlin verschiedenste
Vermögen. Der Auftraggeber strebt die Vergabe eines Rahmenvertrages über Leistungen der
Freianlagenplanung an. Erbringung von Grundleistungen, gemäß Leistungsphasen 1-9 der HOAI 2021
Teil 3 Abschnitt 2 zum Stundennachweis oder auf Grundlage der anrechenbaren Kosten. Der geschätzte Gesamtauftragswert der Rahmenvereinbarung für beide Kategorien beläuft sich auf ca. 3.800.000 Euro netto. Die Höchstgrenze für das Abrufvolumen entspricht dem geschätzten Gesamtauftragswert.
Die BIM GmbH verwaltet die städtischen Liegenschaften des Landes Berlin sowie weitere Liegenschaften der unter Ziffer I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber. Im Zuge dieser Verwaltung besteht regelmäßig Beschaffungsbedarf hinsichtlich vielfältiger Leistungen der Freianlagenplanung nach § 39 HOAI. Zur Deckung des am angegebenen Vertragszeitraum entstehenden Bedarfes wird die BIM einen Rahmenvertrag mit entsprechend geeigneten Unternehmen schließen. Um insbesondere auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit einer Teilnahme zu geben, wird der Beschaffungsbedarf in 2 Lose aufgeteilt.
Die BIM GmbH wird die Rahmenvertragspartner anhand deren Eignung ermitteln. Existieren für ein Los oder beide Lose mehr geeignete Bieter als maximal vorgesehene Rahmenvertragspartner, so werden diese nach der „Wertungsmartrix Freianlagenplaner“ (siehe Bewerbungsunterlagen) bewertet und nach Rangfolge der erreichten Punktzahl aufgenommen bis die Höchstzahl der geplanten Rahmenvertragspartner erreicht ist. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Der Einzelabruf erfolgt anhand der Kriterien des § 21 VgV. Die Einzelheiten sind im Rahmenvertrag, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, geregelt.
Das den Rahmenvertragspartnern für die Ausführung ihrer Leistungen zustehende Honorar richtet sich nach den Honorartafeln der HOAI bzw. als Zeithonorar auf Basis des Rahmenvertrages. Die BIM GmbH gibt die Stundensätze verbindlich vor. Der Wettbewerb erfolgt somit ausschließlich hinsichtlich nicht-preislicher Kriterien.
Erfordert der einzelne Abruf Tätigkeiten, deren Parameter nicht im Rahmenvertrag geregelt sind, wird die BIM GmbH diese Parameter entweder zwingend vorgeben oder im Rahmen des neu durchzuführenden Vergabeverfahrens ermitteln. Die Einzelheiten sind dem Rahmenvertrag zu entnehmen.
Die BIM GmbH verwaltet die städtischen Liegenschaften des Landes Berlin sowie weitere Liegenschaftender unter Ziffer I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber. Im Zuge dieser Verwaltung besteht regelmäßig Beschaffungsbedarf hinsichtlich vielfältiger Leistungen der Freianlagenplanung nach § 39 HOAI. Zur Deckung des am angegebenen Vertragszeitraum entstehenden Bedarfes wird die BIM einen Rahmenvertrag mit entsprechend geeigneten Unternehmen schließen. Um insbesondere auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit einer Teilnahme zu geben, wird der Beschaffungsbedarf in zwei Lose aufgeteilt.
Die BIM GmbH wird die Rahmenvertragspartner anhand deren Eignung ermitteln. Existieren für ein Los oder beide Lose mehr geeignete Bieter als maximal vorgesehene Rahmenvertragspartner, so werden diese nach der „Wertungsmartrix Freianlagenplaner“ (siehe Bewerbungsunterlagen) bewertet und nach Rangfolge der erreichten Punktzahl aufgenommen bis die Höchstzahl der geplanten Rahmenvertragspartner erreicht ist. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Der Einzelabruf erfolgt anhand der Kriterien des § 21 VgV. Die Einzelheiten sind im Rahmenvertrag, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, geregelt. Das den Rahmenvertragspartnern für die Ausführung ihrer Leistungen zustehende Honorar richtet sich nach den Honorartafeln der HOAI bzw. als Zeithonorar auf Basis des Rahmenvertrages. Die BIM GmbH gibt die Stundensätze verbindlich vor. Der Wettbewerb erfolgt somit ausschließlich hinsichtlich nicht-preislicher Kriterien.
Erfordert der einzelne Abruf Tätigkeiten, deren Parameter nicht im Rahmenvertrag geregelt sind, wird die BIM GmbH diese Parameter entweder zwingend vorgeben oder im Rahmen des neu durchzuführenden Vergabeverfahrens ermitteln. Die Einzelheiten sind dem Rahmenvertrag zu entnehmen.