Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zur Behandlung von Schweren psychischen Erkrankung für Versicherte der Auftraggeberin.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vertragsimplementierung,-umsetzung, -beendigung sowie die Evaluation des Vertrages zur Besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V, der die medizinische Versorgung von Versicherten der AOK Hessen, die an einer schweren psychischen Erkrankung leiden, sicherstellen soll. Zu der Vertragsumsetzung gehört auch die Abrechnung der Leistungen der ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungserbringern, die im Rahmen des Vertrages erbracht werden.