Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV eine Personaleinsatzplanungssoftware zu beschaffen.
Dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln wurden die Hilfetelefone „Gewalt gegen Frauen“ und „Schwangere in Not“ übertragen. Diese beiden Aufgaben werden gemeinsam in einer Organisationseinheit des Bundesamtes (Referat Hilfetelefone) wahrgenommen. Qualifizierte Beraterinnen bieten täglich 24 Stunden anonym und kostenfrei Erstberatung, Information und Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen und Anlaufstellen vor Ort an.
Zur Unterstützung der Schichtplanung (inklusive Entgeltabrechnung und Urlaubsberechnung) für ca. 100 Beraterinnen plant das BAFzA eine Personaleinsatzplanungssoftware zu beschaffen. Neben der eigentlichen Anwendung besteht folgender zusätzlicher Unterstützungsbedarf:
— Konfiguration/ Anpassung der Software an die Anforderungen des BAFzA,
— Durchführung von Multiplikatoren-Schulungen,
— Projektmanagement.