Objektplanung gemäß HOAI § 33 ff Gebäude und Innenräume, LPH 1-8, stufenweise Beauftragung.
NEUBAU Boninstraße 23 – Anbindung Amtsgericht Kiel
Im derzeitigen Gebäude in der Boninstraße 23 befindet sich die Bewährungshilfe des Landgerichtes Kiel. Dieses Jahr sollen die Büros geräumt werden, um Platz zu schaffen für den Einzug des Registergerichtes. Bei der ersten Konzeptplanung wurde festgestellt, dass die vorhandene Bausubstanz nicht mehr ausreichend ist. Daher sollen die Gebäudeteile auf dem Grundstück abgebrochen und ein neuer Komplex, unter der Maßgabe des Bebauungsplanes, errichtet werden. Die Kubatur und Höhe des Gebäudes, sowie die Anbindung an das Amtsgericht wurden bereits vorab mit dem Stadtplanungsamt besprochen. Hinzu kommt die Maßgabe ein Kellergeschoss über die Länge des Grundstückes zu planen mit Anbindung an das Tiefgeschoss des Amtsgerichtes.
Anliegend zur Beschreibung ist die Konzeptplanung in der Präsentation ersichtlich.
Weitere Abstimmungen zu den Flächen müssen noch mit dem Nutzer besprochen werden. Die Komplexität liegt im Abbruch der Gebäudeteile zwischen den Nachbargebäuden, sowie die Erstellung der Baugrube. Ein Augenmerk auf die Möglichkeit der Schaffung von Stellplätzen ist ein weiterer Baustein in dieser Maßnahme.
In diesem Vergabeverfahren werden Planungsbüros mit Erfahrungen aus ähnlichen Maßnahmen, zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise, die Leistungen werden jeweils abgerufen.
Die zu erbringenden Leistungen erfordern Erfahrung im Umgang mit dem öffentlichen Bauen, z. B. die Planung nach behördlichen Vorgaben, Denkmalschutzrechtliche Belangen, die Aufstellung von genehmigungsfähigen Finanzunterlagen und die Bearbeitung von Rechnungen und Nachträgen der ausführenden Unternehmen nach den Verwaltungsvorschriften des Landes.