Die Stadt Ochtrup beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen für die Ortsteile Langenhorst und Welbergen.
Im Jahr 2010 kam es in Ochtrup, insbesondere in den Ortsteilen Langenhorst und Welbergen, zu einem Hochwasser. Durch Starkregenereignisse sind die Kanalisationen sowie die Vechte und dessen Nebengewässer, der Farb- und der Feldbach, übergelaufen und haben die beiden Ortsteile überschwemmt.
Im Jahr 2011 hat die Stadt Ochtrup in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Münster und dem Kreis Steinfurt auf Grundlage der ersten Analysen, vorbereitende Arbeiten für die Erstellung eines Konzeptes zur Erarbeitung von Hochwasserschutz- und Retentionsmaßnahmen durchgeführt.
Im Jahr 2014 wurde ein Planungsbüro mit Vorplanungen notwendiger Hochwasserschutz- und Retentionsmaßnahmen beauftragt. Auf Grundlage der Vorplanungen wurde durch den Rat der Stadt Ochtrup im Jahr 2016 die Hochwasserschutzvariante "Neue Vechte" beschlossen. Unter anderem war bei dieser Variante geplant, eine neue Trasse für die Vechte um den Ortsteil Langenhorst herum zu bauen, die im Falle eines Hochwassers, auf angrenzende Retentionsflächen hätte ausweichen können.
Die favorisierte Variante lässt sich aufgrund der Eigentumsverhältnisse der erforderlichen Grundstücke nicht realisieren. Als Alternative wurde beschlossen die Variante "Umgehungsgerinne" umzusetzen. Die Maßnahmen im Bereich des Farb- und Feldbachs sollen ebenfalls verfolgt werden. Die geplanten Maßnahmen im Bereich der Vechte südlich von Langenhorst können nicht umgesetzt werden und sind kein Teil dieser Ausschreibung. Dieses Vorgehen wurde mit der Bezirksregierung Münster sowie dem Kreis Steinfurt abgestimmt. Für die Hochwasserschutzmaßnahmen ist ein Plangenehmigungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
- Freianlagen (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 39 i. V. m. Anlage 11);
Die geforderten Leistungen orientieren sich jeweils an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor.
In der Verhandlungsphase (2. Stufe des Verfahrens) werden die Bieter aufgefordert, anhand der mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Unterlagen, eine Einschätzung der in den Leistungsphasen 1 - 3 noch zu erbringenden Leistungen vorzunehmen.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 43 i. V. m. Anlage 12);
Die geforderten Leistungen orientieren sich jeweils an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor.
In der Verhandlungsphase (2. Stufe des Verfahrens) werden die Bieter aufgefordert, anhand der mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Unterlagen, eine Einschätzung der in den Leistungsphasen 1 - 3 noch zu erbringenden Leistungen vorzunehmen.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
- Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 - 6 sowie ggf. Besondere Leistungen der Leistungsphasen 7 - 9 gem. HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14);
Die geforderten Leistungen orientieren sich jeweils an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor.
In der Verhandlungsphase (2. Stufe des Verfahrens) werden die Bieter aufgefordert, anhand der mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Unterlagen, eine Einschätzung der in den Leistungsphasen 1 - 3 noch zu erbringenden Leistungen vorzunehmen.