Konsignationslager für eine umfassende Versorgungsbereitschaft des Krankenhauses mit Heil- und Hilfsmitteln. Hierbei handelt es sich um Produkte, die für die medizinische Versorgung der Patienten im Rahmen der Krankenhausbehandlung benötigt werden (§ 39 Abs. 1 Satz 3 SGB V).
Konsignationslager für eine umfassende Versorgungsbereitschaft des Krankenhauses mit Heil- und Hilfsmitteln. Hierbei handelt es sich um Produkte, die für die medizinische Versorgung der Patienten im Rahmen der Krankenhausbehandlung benötigt werden (§ 39 Abs. 1 Satz 3 SGB V).