Der vergebende Auftrag umfasst die unregelmäßige Abholung an einem zentralen Ort (i. d. R. Berlin), Frankierung, bundesweite Beförderung und Zustellung der abgeholten Briefsendungen (Fragebögen an Patienten/-innen und Erinnerungsschreiben) für die Versendestelle nach § 299 Absatz 4 SGB V.
Zur Sicherstellung der gesetzlichen Aufgaben wird für die Abholung, Frankierung, bundesweite Beförderung und Zustellung von Briefsendungen (Fragebögen an Patienten/-innen und Erinnerungsschreiben) ein Postdienstleister benötigt.