Landkreis Fulda, Schülerbeförderung Gelegenheitsverkehr zu/von Schwimmbädern und Turnhallen
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden. Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben: Schwimmbad Hünfeld / Freibad Hünfeld / Freibad Petersberg Das Los 1 beinhaltet die Gelegenheitsfahrten der folgenden Schulstandorte: 1. Grundschule Steinbach - Matthäusschule 2. Grundschule Brughaun - Ritter-von-Haune-Schule 3. Grundschule Michelsrombach - Mittelpunktschule 4. Grunschule Rasdorf - Hrabanusschule 5. Grundschule Großentaft - Grundschule Hessisches Kegelspiel 6. Grundschule Eiterfeld - Grundschule im Eitratal 7. Lichtbergschule Eiterfeld 8. Grundschule Mackenzell 9. Grundschule Steinau - Wendelinusschule
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden. Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben: Schwimmbad Ulsterwelle Hilders / Schwimmbad Bischofsheim Das Los 2 beinhaltet die Gelegenheitsfahrten der folgenden Schulstandorte: 1. Grundschule Eckweisbach 2. Grundschule Tann - Eberhardschule 3. Grundschule Wüstensachsen 4. Grundschule Hettenhausen - Astrid-Lindgren-Schule
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden. Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben: Schwimmbad Esperanto Fulda Das Los 3 beinhaltet die Gelegenheitsfahrten der folgenden Schulstandorte: 1. Lüdertalschule Großenlüder 2. Biebertalschule Hofbieber 3. Grundsuchle Großenlüder - St. Georg Schule 4. Johannes-Kepler-Schule Neuhof 5. Grundschule Müs - Grundschule am Langenberg in Verbund mit Friedrich-von-Bodelschwinghschule Großenlüder
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden. Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben: Sportbad Ziehers Fulda / Freibad Rosenau Fulda / Freibad Petersberg Das Los 4 beinhaltet die Gelegenheitsfahrten der folgenden Schulstandorte: 1. Grundschule Hosenfeld - Vogelsbergschule 2. Grundschule Bimbach 3. Grundschule Dipperz - Bonifatiusschule 4. Grundschule Neuhof - Schlossschule 5. Grundschule Hattenhof - Grundschule am Rippberg 6. Don-Bosco-Schule Künzell 7. Grundschule Margretenhaun - Keltenwallschule 8. Grundschule Pilgerzell - Florenbergschule 9. Grundschule Poppenhausen 10. Albert-Schweitzer-Schule Neuhof 11. Von-Galen-Schule Eichenzell 12. Johannes-Hack-Schule Petersberg 13. Grundschule Eichenzell
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden. Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben: Sportbad Ziehers Fulda / Freibad Bieberstein und Turnhalle Hofbieber / Weyhers / Hosenfeld (Schwimmbad- und Turnhallenfahrten) Das Los 5 beinhaltet die Gelegenheitsfahrten des folgenden Schulstandortes: 1. Grundschule Langenbieber (Schwimmbad- und Turnhallenfahrten) 2. Grundschule Dietershausen - Theotrichschule (Schwimmbad- und Turnhallenfahrten) 3. Grundschule Hettenhausen - Astrid-Lindgren-Schule (Turnhallenfahrten)