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Contract Value:
EUR 2M - 2M
Notice Type:
Contract award notice
Published Date:
17 May 2022
Closing Date:
Location(s):
DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE Germany/DEUTSCHLAND)
Description:
Rechtliche Prüfungen von Vergabeverfahren

Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zur rechtlichen Prüfung von Vergabeverfahren von Zuwendungsempfangenden mit auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung ist in drei Lose aufgeteilt, für die jeweils ein Bieter den Zuschlag erhalten soll. Angebote können für ein oder zwei Lose abgegeben werden.

Die benötigten Leistungen werden im Zeitraum bis zum 31.06.2023 in Form von Einzelabrufen beauftragt. Der Leistungszeitraum erstreckt sich bis zur endgültigen Abwicklung der Einzelabrufe. Die Rahmenvereinbarung kann bis 31.12.2023 verlängert werden.

Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens werden die Zuwendungsempfangenden (ZWE) regelmäßig zur Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen aus den EU-Fonds (ANBest-EU) verpflichtet. Die ANBest-EU enthalten unter Nr. 3.2 ff die Auflage zur Einhaltung von Vergabevorschriften. Bei Verstößen gegen entsprechende Rechtsvorschriften bzw. sog. Unregelmäßigkeiten sind ggf. finanzielle Berichtigungen bzw. Mittelkürzungen ggü. den ZWE vorzunehmen. Die ILB hat als zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde EFRE des operationellen Programms Brandenburg den vergaberechtskonformen Einsatz der Mittel sicherzustellen und dazu in verschiedenen Phasen des Zuwendungsverfahrens entsprechende Kontrollen durchzuführen. Zuständig ist hierfür das Referat Vergabeprüfung. Zur Unterstützung des Referates in der Endphase des operationellen Programms soll zur Umsetzung der Kontrollen eine Rahmenvereinbarung in drei Losen mit Rechtsanwaltskanzleien abgeschlossen werden.

Nach derzeitigen Berechnungen wird insgesamt von ca. 600 Prüfaufträgen ausgegangen. Davon erfasst sind Prüfungen zu jedem Mittelabruf sowie vor der letzten Auszahlung im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung. Die Anzahl der Prüfaufträge kann jedoch leicht nach unten oder oben variieren, da es auf Grund der pandemischen Lage zu Verzögerungen in der Umsetzung der geförderten Projekte gibt und somit ggf. einer Verschiebung der Zeitpunkte der Verwendungsnachweisprüfung.

Pro Los sind ca. 200 Prüfaufträge zu bearbeiten.

Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens werden die Zuwendungsempfangenden (ZWE) regelmäßig zur Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen aus den EU-Fonds (ANBest-EU) verpflichtet. Die ANBest-EU enthalten unter Nr. 3.2 ff die Auflage zur Einhaltung von Vergabevorschriften. Bei Verstößen gegen entsprechende Rechtsvorschriften bzw. sog. Unregelmäßigkeiten sind ggf. finanzielle Berichtigungen bzw. Mittelkürzungen ggü. den ZWE vorzunehmen. Die ILB hat als zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde EFRE des operationellen Programms Brandenburg den vergaberechtskonformen Einsatz der Mittel sicherzustellen und dazu in verschiedenen Phasen des Zuwendungsverfahrens entsprechende Kontrollen durchzuführen. Zuständig ist hierfür das Referat Vergabeprüfung. Zur Unterstützung des Referates in der Endphase des operationellen Programms soll zur Umsetzung der Kontrollen eine Rahmenvereinbarung in drei Losen mit Rechtsanwaltskanzleien abgeschlossen werden.

Nach derzeitigen Berechnungen wird insgesamt von ca. 600 Prüfaufträgen ausgegangen. Davon erfasst sind Prüfungen zu jedem Mittelabruf sowie vor der letzten Auszahlung im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung. Die Anzahl der Prüfaufträge kann jedoch leicht nach unten oder oben variieren, da es auf Grund der pandemischen Lage zu Verzögerungen in der Umsetzung der geförderten Projekte gibt und somit ggf. einer Verschiebung der Zeitpunkte der Verwendungsnachweisprüfung.

Pro Los sind ca. 200 Prüfaufträge zu bearbeiten.

Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens werden die Zuwendungsempfangenden (ZWE) regelmäßig zur Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen aus den EU-Fonds (ANBest-EU) verpflichtet. Die ANBest-EU enthalten unter Nr. 3.2 ff die Auflage zur Einhaltung von Vergabevorschriften. Bei Verstößen gegen entsprechende Rechtsvorschriften bzw. sog. Unregelmäßigkeiten sind ggf. finanzielle Berichtigungen bzw. Mittelkürzungen ggü. den ZWE vorzunehmen. Die ILB hat als zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde EFRE des operationellen Programms Brandenburg den vergaberechtskonformen Einsatz der Mittel sicherzustellen und dazu in verschiedenen Phasen des Zuwendungsverfahrens entsprechende Kontrollen durchzuführen. Zuständig ist hierfür das Referat Vergabeprüfung. Zur Unterstützung des Referates in der Endphase des operationellen Programms soll zur Umsetzung der Kontrollen eine Rahmenvereinbarung in drei Losen mit Rechtsanwaltskanzleien abgeschlossen werden.

Nach derzeitigen Berechnungen wird insgesamt von ca. 600 Prüfaufträgen ausgegangen. Davon erfasst sind Prüfungen zu jedem Mittelabruf sowie vor der letzten Auszahlung im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung. Die Anzahl der Prüfaufträge kann jedoch leicht nach unten oder oben variieren, da es auf Grund der pandemischen Lage zu Verzögerungen in der Umsetzung der geförderten Projekte gibt und somit ggf. einer Verschiebung der Zeitpunkte der Verwendungsnachweisprüfung.

Pro Los sind ca. 200 Prüfaufträge zu bearbeiten.

Awarded to:
KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart (DE)
KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart (DE)
Muth & Partner mbB, Fulda (DE)
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The Buyer:
Investitionsbank des Landes Brandenburg
CPV Code(s):
79100000 - Legal services