Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Rückzahlungsverpflichtungen bis zur Erstellung von Entwürfen für zu treffende Entscheidungen sowie abzuschließender Stundungsvereinbarungen der ILB im Rahmen des Rückforderungsmanagements in den Corona-Sonderprogrammen.
Für Teilaufgaben des Rückforderungsmanagements bei den Corona-Sonderprogrammen benötigt die ILB sachbearbeitende Unterstützung eines externen Dienstleisters als sog. Verwaltungshelfer.
Die Sachbearbeitung erfordert im Einzelnen:
- Aufnahme von Stamm- und Rückforderungsdaten von Rückzahlungsverpflichteten, die einen Stundungs-/Ratenzahlungsantrag gestellt haben.
- Inhaltliche Prüfung, ob sich der/die Rückzahlungsverpflichtete aktuell in wirtschaftlchen Schwierigkeiten befindet, die eine Stundung rechtfertigt. Dazu gehören insb. die Anforderung von einschlägigen betriebswirtschaftlichen Unterlagen (Jahresabschlüsse, Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Einnahmen-Überschussrechnungen, Liquiditätsplan, Hausbankenerklärung) sowie bei natürlichen Personen Selbstauskünfte und Einkommenssteuererklärungen/-bescheide.
- die Nachforderung von Unterlagen sowie Klärung von Unklarheiten und offenen Fragen.
- Darstellung der Stamm- und Rückforderungsdaten, des Rückzahlungsvorschlages sowie des Prüfungsergebnisses in einem Entwurf für eine Entscheidungsvorlage im MS-Wors-Format.
- Fertigung eines Entwurfes für eine Stundungsvereinbarung im MS-Word-Format.
Die Regelbearbeitungszeit aller vorgenannten Bearbeitungsshritte soll ma. 2 Monate betragen.