a) Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Unterhaltsreinigung (UHR) und Glas- und Rahmenreinigung (GLAS) für die in der Anlagen "5 - Leistungsbeschreibung UHR" und "5 - Leistungsbeschreibung GLAS" unter II.2 - je Los - genannten Liegenschaften.
b) Zur Gewährleistung eines positiven Erscheinungsbildes der genannten Finanzämter besteht ein besonderes Interesse an einem optimalen Sauberkeitsgrad und einem reibungslosen Ablauf ohne Auswirkungen auf die dort beschäftigten Mitarbeiter und die Besucher.
c) Die Anlagen "1a - Übersicht Lose UHR" und "1b - Übersicht Lose GLAS" dienen der vereinfachten Übersicht für die - je Los - zu erbingenden Leistungen.
d) Der detaillierte Leistungsumfang - je Los - ergibt sich ab der Ziffer 5. der Anlagen "5 - Leistungsbeschreibung UHR" und "5 - Leistungsbeschreibung GLAS".
e) Zur Zielerreichung eines einwandfreien Hygiene- und Reinigungszustandes im Objekt und zur Vermeidung von zu dokumentierenden vertragsschädlichen Schlechtleistungen werden - je Los UHR - die Gesamtobjektleistungswerte vorgegeben (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffern 3.7. und 3.8. i. V. m. 5. Leistungsbeschreibung Ziffer 5.10.2.)
f) Die zusätzlichen Angaben zu VI.3 (vgl. beispielsweise Objektbesichtigung; Bieterfragen) und in der Anlage "1 - Hinweise und häufig gestellte Fragen" sind zwingend zu beachten.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 8.024
- Jahresreinigungsfläche in m²: 680.750
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 3.875
- Jahresreinigungsfläche in m²: 317.395
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 5.266
- Jahresreinigungsfläche in m²: 438.197
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 7.966
- Jahresreinigungsfläche in m²: 670.577
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 60.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.er vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 3.813
- Jahresreinigungsfläche in m²: 266.655
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 10.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 4.726
- Jahresreinigungsfläche in m²: 333.561
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 6.246
- Jahresreinigungsfläche in m²: 458.341
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 3.050
- Jahresreinigungsfläche in m²: 243.146
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 4.384
- Jahresreinigungsfläche in m²: 6.274
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 1.287
- Jahresreinigungsfläche in m²: 2.574
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 10.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 4.634
- Jahresreinigungsfläche in m²: 9.268
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 40.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 6.067
- Jahresreinigungsfläche in m²: 438.915
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: nein
- Schlüsselversicherung: 10.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 10.173
- Jahresreinigungsfläche in m²: 25.590
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 + Glasfronten
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 60.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: ja
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 1.738
- Jahresreinigungsfläche in m²: 4.274
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 + Glasfronten
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 928
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.571
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 733
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.447
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: nein
- Schlüsselversicherung: 20.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 4.097
- Jahresreinigungsfläche in m²: 9.407
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 + Glasfronten
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 1.926
- Jahresreinigungsfläche in m²: 3.853
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: nein
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 706
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.413
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: nein
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 862
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.707
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: nein
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 1.953
- Jahresreinigungsfläche in m²: 3.907
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 60.000€
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 453
- Jahresreinigungsfläche in m²: 907
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: nein
- Schlüsselversicherung: 10.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 15.724
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.182.778
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 40.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 1.073
- Jahresreinigungsfläche in m²: 2.147
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 1.292
- Jahresreinigungsfläche in m²: 2.585
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 630
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.260
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 20.816
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.585.039
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 60.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: ja
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 4.542
- Jahresreinigungsfläche in m²: 383.663
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: nein
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 3.102
- Jahresreinigungsfläche in m²: 225.411
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: nein
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 3.800
- Jahresreinigungsfläche in m²: 280208
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 20.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 11.812
- Jahresreinigungsfläche in m²: 845.418
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: ja
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 11.688
- Jahresreinigungsfläche in m²: 895.451
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.