Beschaffung von insgesamt ca. 14 Mio. medizinischen Gesichtsmasken des Typs II R für die Lehrkräfte der staatlichen bayerischen Schulen und privaten Förderschulen sowie Auslieferung in zwei Tranchen (Kalenderwoche 12 und Kalenderwoche 21 in 2022) an die 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden.
Beschaffung/Lieferung von 2.344.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Oberbayern in der 12. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Beschaffung/Lieferung von 621.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in der Oberpfalz in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Beschaffung/Lieferung von 601.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in der Oberfranken in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Beschaffung/Lieferung von 970.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Beschaffung/Lieferung von 742.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Unterfranken in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Beschaffung/Lieferung von 1.029.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Schwaben in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Beschaffung/Lieferung von 693.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Niederbayern in der 12. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Beschaffung/Lieferung von 621.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in der Oberpfalz in der 12. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Beschaffung/Lieferung von 601.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Oberfranken in der 12. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Beschaffung/Lieferung von 970.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken in der 12. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Beschaffung/Lieferung von 742.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Unterfranken in der 12. Kalenderwoche in 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Beschaffung/Lieferung von 1.029.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Schwaben in der 12. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Beschaffung/Lieferung von 2.344.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Oberbayern in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Beschaffung/Lieferung von 693.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Niederbayern in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.