Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Dialogpost und PZU. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Niederlegungsstellen i. S. d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.10.2019
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Jährlich etwa (Los 1, PLZ 96):
Brief - Standard bis 20 gr
170 000
Brief – Kompakt bis 50 gr
16 200
Großbrief – bis 500 gr.
16 000
Dialogpost Standard bis 20 gr
16 000
Dialogpost Kompakt bis 50 gr
5 000
Dialogpost Groß bis 500 gr
6 300
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Jährlich etwa (Los 2 national ohne PLZ 96)
Brief - Standard bis 20gr
54 000
Brief – Kompakt bis 50 gr
5 800
Großbrief – bis 500 gr.
18 800
Maxibrief bis 1000 g
5 500
Postkarte
400
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Optional Erstellung eines Klischees.
Jährlich etwa (Los 3, PZU)
EPZA
11 000
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.