Planungsleistungen gemäß HOAI Teil 3, Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen, innerhalb der Leistungsphasen 1 bis 9, mit einer Vorzugs- und 2 alternativen Lösungsvarianten für die bauliche Ertüchtigung einer Kita mit 5 Gruppen.
Der Planungsauftrag bezieht sich auf die Architektenleistungen in Bezug auf die bauliche Ertüchtigung des bestehenden Kita-Standortes in der Brandenburger Straße 3 in Offenbach am Main. Die Kita soll an den aktuellen Bedarf und die derzeitigen Anforderungen angepasst werden.
Lage der Einrichtung:
Das Grundstück liegt im Randbereich des Stadtteils Offenbach-Bürgel und hat eine Fläche von ca. 3 466 m
Gebäudestruktur:
Die etwas eigenwillige formale Ausbildung ergibt eine sehr kompakte Grundrissstruktur. Der Flur ist einem Windfang nachgelagert und verbindet die 5 Gruppenräume, Mehrzweckraum, Küche, Büro und sonstige Funktionsräume. Alle Gruppenräume besitzen eine eigene Garderobe und WC-Anlage mit Waschgelegenheit. Die Bruttogrundrissfläche beträgt ca. 577 m
Konstruktion:
Die Kindertagesstätte wurde 1973 errichtet. Das Gebäude ist in seiner gesamten Fläche eingeschossig und nicht unterkellert. Die tragende Konstruktion des Kindergartens besteht aus einem Stahlskelett, welches durch horizontale Dachverbände und vertikale Wandverbände ohne die Mitwirkung von Wandscheiben oder Deckenscheiben ausgesteift wird. Die Außenwände bestehen aus Sandwichplatten in Leichtmetallrahmen und isolierverglasten Fenstern. Das Flachdach besteht aus Trapezblechen mit Wärmedämmung.
Förderung:
Die Maßnahme wird im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes gefördert. Die Einhaltung des aktuellen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, der Verwaltungsvereinbarung nach §9 Satz 1 KInvFG, der Förderrichtlinien des Hessischen Ministeriums der Finanzen, sowie aller weiteren im Rahmen der Fördermaßnahmen des Landes Hessen und des Bundes gültigen Gesetze, Regelungen und Auflagen ist zu gewährleisten. Dies umfasst auch alle zukünftigen Änderungen der Fördervorgaben jeweils umgehend ab dem Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe.
Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.