Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
im Rahmen der Umsetzung der Baustellenverordnung für die Baumaßnahme
" Neuordnung des Gewässersystems
Harpener Teiche - Harpener Bach - Ümminger See "
Los 6: Herstellung eines neuen Bachlaufs
Für die aufgeführte Baumaßnahme liegen die Kriterien für die Gestellung eines Sicherheits- und
Gesundheitskoordinators vor . Die Stadt Bochum beabsichtigt für die Ausführungszeit dieser
Baumaßnahme ein externes Unternehmen zu beauftragen , welches einen solchen Koordinator mit den
für ihn bestimmten Aufgaben stellt .
Der Koordinator hat die Aufgabe , den Bauherrn sowie alle an der Bauausführung beteiligten
Baubetriebe während ihrer Zusammenarbeit unter Berücksichtigung des Sicherheits- und
Gesundheitsschutzes in den verschiedenen Bauphasen zu unterstützen und zu beraten.
Er hat durch sein Fachwissen dazu beizutragen , das Bauvorhaben , den Bauablauf und die späteren
Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten .