Bereitstellung von Kohlendioxid (CO2) zum Einsatz bei der Tötung von Geflügel auf amtliche Anordnung im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung.
Bereitstellung von Kohlendioxid (CO2) zum Einsatz bei der Tötung von Geflügel auf amtliche Anordnung im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung, bis zu 6 Tankfahrzeugen Kohlendioxid (CO2) mit jeweils 20 Tonnen CO2.
Bereitstellung von Kohlendioxid (CO2) zum Einsatz bei der Tötung von Geflügel auf amtliche Anordnung im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung, bis zu 6 Tankfahrzeugen Kohlendioxid (CO2) mit jeweils 20 Tonnen CO2.