Die Landeshauptstadt München benötigt für die Anzeigenschaltung in verschiedenen Print- und Onlinemedien Agenturen zur Erstellung der Druck- und Onlinedaten und zur Abwicklung der Schaltung.
Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich am 1.6.2017 und endet am 31.5.2021. Die Einzelabrufe aus den Rahmenverträgen erfolgen durch das Direktorium, Presse- und Informationsamt, Zentralstelle für Anzeigen als Bedarfsstelle.
Ausgeschrieben wird der vollständige Agenturservice für die Schaltung der Print- und Onlineanzeigen der Stadt. Die überwiegende Zahl der Anzeigen sind Stellenanzeigen, gefolgt von thematischen Anzeigen, beispielsweise für Veranstaltungen städtischer Einrichtungen oder die Abonnementwerbung (Kammerspiele, Münchner Philharmoniker etc.). Außerdem werden auch Immobilienanzeigen geschaltet. Die Vergütung der Agenturleistungen erfolgt über die von den Verlagen in der Regel gewährte Agenturprovision und bei nicht agenturfähigen Schaltungen über einen Stundensatz.
Ca. 57 % vom gesamten Anzeigenvolumen:
— Allgemeine Stellenanzeigen in Print- und Onlinemedien (außer spezielle Stellenanzeigen für IT-Berufe (vgl. Los 2) und spezielle Stellenanzeigen für Erziehungsberufe (vgl. Los 3))
— Immobilienanzeigen in Print- und Onlinemedien
— Sonstige Anzeigen in Print- und Onlinemedien (thematische Anzeigen wie bspw. für Veranstaltungen städtischer Einrichtungen, Abonnementwerbung für städtische Einrichtungen).
Ca. 30 % vom gesamten Anzeigenvolumen:
Spezielle Stellenanzeigen in Print- und Onlinemedien für IT-Berufe.
Ca. 13 % vom gesamten Anzeigenvolumen:
Spezielle Stellenanzeigen in Print- und Onlinemedien für Erziehungsberufe.