Übernahme und Verwertung von Altpapier.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer II.2.4) aufgeführten Einzelleistungen.
– Übernahme von Altpapier an einer vom Auftragnehmer im Angebot zu benennenden Übernahmestelle;
– Durchführung sämtlicher für die Verwertung des Altpapiers notwendigen Transport- und Sortierleistungen;
– Verwertung/Vermarktung des übernommenen Altpapiers (inkl. Entsorgung der Störstoffe) und ggf. Übergabe von Teilmengen an die Systemträger gemäß VerpackG;
– Mengenspanne: (Umschlag: 8.000 Mg/a – 10.000 Mg/a / Verwertung: 5.000 Mg/a – 10.000 Mg/a). Für 2023 gilt im Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 31.12.2023 eine anteilige Mengenspanne von jeweils 50 %.
Bei der Transportleistung sind nur Fahrzeuge mit mind. der Schadstoffklasse EURO VI einzusetzen.