Die Maßnahme beinhaltet die Leistungsphase 3 mit dem Ergebnis der Erstellung einer finalen Projektunterlage (FPU) nach Neuer RBBau (Ausgabe 01.10.2022) Abschnitt E 3 sowie die weiteren Leistungsphasen 4 bis 8 bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Grundlage für die Planung ist die genehmigte, festgesetzte und haushaltsmäßig anerkannte ES-Bau in Höhe von 48.941 TEUR.
Mit dem Abschluss des Vertrags ist zunächst die Beauftragung der Leistungsstufe 1 vorgesehen. Die weiteren Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Im Zuge der weiteren Planung sind die Grundrisse zu optimieren.
Von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern (nach Abschluss Teilnahmewettbewerb) ist für das Gebäude ein Lösungsvorschlag zur Gestaltung der Fassade zu erarbeiten. Dieser ist in Form einer Präsentationsmappe mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
- Gestalterische Gesichtspunkte
- Konstruktive Durchbildung der Fassade
- Eingesetzte Materialien
- Nachhaltigkeit des Aufbaus / der eingesetzten Materialien
mit der Angebotsabgabe zu übergeben.
Für diese Leistung erhalten die ausgewählten Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von brutto 3.500,00 EUR.
Hiermit sind alle Aufwendungen, einschließlich Nebenkosten abgegolten. Im Falle der Beauftragung wird das Bearbeitungshonorar auf die Auftragssumme angerechnet.
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um den II. Bauabschnitt des Bundesfilmarchivs am Standort Hoppegarten. Geplant ist ein kompakter viergeschossiger Neubau mit eingeschossigem Anbau, der sich über einen Verbindungsgang an den 1. Bauabschnitt angliedert. Im Erdgeschoss befinden sich die Büroräume sowie alle Funktions- und Nebenräume. Im 1. bis 3. OG sind die Archive untergebracht. Hier ist die Fassade zu großen Anteilen fensterlos gestaltet, da die Lagerung des Filmmateriales keine Öffnungen zulässt. Zudem sind besondere klimatische Anforderungen und hohe Nutzlasten sicher zu stellen. Der Leitfaden Barrierefreiheit und Nachhaltiges Bauen sind zu beachten.
Das Gebäude ist nach dem energetischen Standard EGB 40 auszulegen. Hierbei sind für die Erfüllung der primärenergetischen Vorgaben Maßnahmen zur regenerativen Energieerzeugung bzw. der Einsatz Erneuerbarer Energien erforderlich.
Nutzfläche 8.706 m² / BGF 13.331 m² / BRI 57.668 m³.