Die Gesamtleistung wurde in insgesamt drei Losen vergeben:
— Los 1: Übernahme und Verwertung von ca. 5 500 Mg Bioabfall,
— Los 2: Übernahme und Verwertung von ca. 5 500 Mg Bioabfall,
— Los 3: Übernahme und Verwertung von ca. 5 500 Mg Bioabfall mit technischer Vorgabe (Vergärung).
— Übernahme von 5 000-6 000 Mg/a Bioabfall an der Umschlagstelle des AWB. Soweit im letzten Vertragsjahr die Maximalmenge nicht bis zum 31.12. übernommen wird, sind bis zu 1 000 Mg auch im Folgejahr zu übernehmen,
— Die Übernahme des Bioabfalls kann mittels Schubbodenfahrzeugen, Kippsattelfahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen,
— Transport des Bioabfalls zu der/den Verwertungsanlage/-n,
— Verwertung des übernommenen Bioabfalls (inkl. Entsorgung der Störstoffe). Für die Verwertung des Bioabfalls wird keine spezielle Technik vorgegeben. Die Verwertung in einer offenen Mietenkompostierung ist jedoch nicht zulässig. Die erzeugten Kompostprodukte sind in allen Losen stofflich und unter Berücksichtigung der Bioabfallverordnung und der Düngemittelverordnung zu verwerten.
— Übernahme von 5 000-6 000 Mg/a Bioabfall an der Umschlagstelle des AWB. Soweit im letzten Vertragsjahr die Maximalmenge nicht bis zum 31.12. übernommen wird, sind bis zu 1 000 Mg auch im Folgejahr zu übernehmen,
— Die Übernahme des Bioabfalls kann mittels Schubbodenfahrzeugen, Kippsattelfahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen,
— Transport des Bioabfalls zu der/den Verwertungsanlage/-n,
— Verwertung des übernommenen Bioabfalls (inkl. Entsorgung der Störstoffe). Für die Verwertung des Bioabfalls wird keine spezielle Technik vorgegeben. Die Verwertung in einer offenen Mietenkompostierung ist jedoch nicht zulässig. Die erzeugten Kompostprodukte sind in allen Losen stofflich und unter Berücksichtigung der Bioabfallverordnung und der Düngemittelverordnung zu verwerten.
— Übernahme von 5.000 – 6.000 Mg/a Bioabfall an der Umschlagstelle des AWB. Soweit im letzten Vertragsjahr die Maximalmenge nicht bis zum 31.12. übernommen wird, sind bis zu 1.000 Mg auch im Folgejahr zu übernehmen,
— Die Übernahme des Bioabfalls kann mittels Schubbodenfahrzeugen, Kippsattel-fahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen,
— Transport des Bioabfalls zu der/den Verwertungsanlage/-n
— Behandlung des übernommenen Bioabfalls in einer Vergärungsanlage (inkl. Entsorgung der Störstoffe). Die erzeugten Kompostprodukte sind stofflich und unter Berücksichtigung der Bioabfallverordnung und der Düngemittelverordnung zu verwerten.