Der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Unterschleißheim plant eine Erweiterung mit 12 Klassen (ca. 2.600 qm BGF) und Umbau von 5 bestehenden Klassen zu Fachräumen des Carl-Orff-Gymnasiums in Unterschleißheim sowie die Erneuerung der Freianlagen (ca. 7.500 qm) und Sportflächen (ca. 2.500 qm). Gemäß vorliegender Kostenschätzung aus der Machbarkeitsstudie wird von Gesamtkosten in Höhe von ca. 10 Mio. € brutto (KG 300-500) ausgegangen. Der Umbau/ die Erweiterung werden im laufenden Betrieb des Gymnasiums erfolgen. Es ist beabsichtigt die Leistungen der Projektsteuerung stufenweise zu beauftragen, mit der Leistungsstufe II soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden.
Der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Unterschleißheim beabsichtigt, durch Abschluss eines Projektsteuerungsvertrages mit einem Anbieter diesen mit der Erbringung der Projektsteuererleistungen i.S.v. § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft der AHO-Fachkommission (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, Fassung Stand März 2020) für das Bauvorhaben zu beauftragen. Die Leistung des Auftragnehmers soll im Wesentlichen die Projektstufen II (teilweise) – V gemäß dem im Projektsteuervertrags-Entwurf dargestellten Umfang umfassen.
Das Vorhaben soll in der Variante E der Machbarkeitsstudie (dort S. 44ff.) zur Errichtung eines neuen Schulgebäudes als Clusterbau auf dem Schulgelände mit einer Neuanordnung der Freiflächen, einschließlich der Herstellung von neuen Sportanlagen etc., führen. Für das Schulgebäude in zwei Volletagen mit 12 Klassenzimmern liegt eine die Variante 2.1 konkretisierende Präsentation des beauftragten Architekturbüro H2M vom 15.03.2023 vor. Zudem sind parallel Umbauarbeiten im Bestand zur Sicherstellung eines modernen Schulbetriebes des Carl-Orff-Gymnasiums durchzuführen. Die Maßnahme wird flankiert durch noch nicht abgeschlossene Planungen, eine Einfachsporthalle zwischen dem Bestandsbau der 3-fach-Turnhalle und dem neuen Erweiterungsbau zu errichten. Die Entscheidung des Zweckverbandes dafür ist derzeit in Vorbereitung und wird bis spätestens 09/2023 getroffen. Der Leistungsumfang für die Sporthalle ist als von dem Zweckverband auszuübende Option im Vertrag und in diesem Vergabeverfahren bereits berücksichtigt.
Der Schulbetrieb wird während der gesamten Baumaßnahme ununterbrochen fortgesetzt. Dadurch ergeben sich besondere Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben für folgende Planungs- und Leistungsbereiche:
– Baustellenlogistik
– Freiflächen und Verkehrsflächen
Eine zentrale Aufgabe des Auftragnehmers wird neben der Nutzerkoordination die Steuerung und Koordinierung der bereits beauftragten Planer sowie die Erarbeitung und Unterstützung bei den Fördermittelanträgen sein.
Vom Zweckverband freigegebene Änderungen der Planung, die im Zuge der Auftragsdurchführung auch überarbeitet werden kann, sind zukünftig zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Der Zweckverband behält sich im Sinne von § 132 Abs. 2 GWB vor, den Umfang der Projektsteuerungsleistungen nach den im Vertrag vorgesehenen Rechten bzgl. Leistungsänderungen oder durch konkretisierende Anordnungen, z.B. im Falle etwaiger Anpassungen und Änderungen der Entwürfe des Architekten, in den einzelnen Projektstufen und -phasen zu ändern, ohne dass sich hierdurch der Gesamtcharakter des Projektsteuerungsvertrags ändert/ ändern darf.