Rahmenvertrag für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 bis 2026 der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz sowie ihrer Tochtergesellschaften.
Abschluss eines Rahmenvertrags zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung der ISB und ihrer Tochtergesellschaften für die Geschäftsjahre 2022 bis 2026.
Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf Prüfungsleistungen, Nichtprüfungsleistungen sowie sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen, die der Auftragnehmer gegenüber der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) als Auftraggeberin erbringen wird.
Die Prüfung hat unter Beachtung des Landesgesetz über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISBLG) zu erfolgen.
Die Einzelabrufe beinhalten die nachfolgenden, unter Beachtung gesetzlicher und berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen zu erbringenden Dienstleistungen.
1. Prüfungsaufgaben für die ISB
1.1. Prüfung des Jahresabschluss- und Lagebericht
Zusätzlich ab dem Geschäftsjahr 2023:
Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht
Prüfung der Erfüllung der Anforderungen und Umsetzungen des PCGK des Landes RLP in der ISB sowie des dem Jahresabschluss angehängten Corporate Governance Berichts unter Beachtung der im PCGK aufgeführten Anforderungen.
1.2. Prüfung nach §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720
1.3. Prüfung aufsichtsrechtlicher Anforderungen
1.4. Prüfungsbericht
2. Prüfung der Tochtergesellschaften der ISB
2.1. Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts
2.2. Prüfung nach §55 HGrG in Verbindung mit §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720
2.3. Prüfung der Einhaltung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften für mehrere (Tochter-) Gesellschaften
3. Unterjährige Unterstützungsleistungen
4. Weitere Leistungen
- Prüfungen hinsichtlich der Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen
- Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen
- Bescheinigung gemäß §15 EntschFinV.
5. Erstellung von Prüfungsberichten und Bestätigungsvermerken
6. Nichtprüfungsleistungen (Bestätigungsleistungen)
7. Sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen