Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit Außenstellen, Unterhalts- und Grundreinigung
Unterhalts- und Grundreinigung.
Unterhalts- und Grundreinigung, sowie Glasreinigung im Bereich des Landeskriminalamtes und seinen Außenstellen. Unterhaltsreinigung: (monatliche Reinigungsfläche ca. 139300,07 m2), Grundreinigung: (Bodenfläche ca. 41553,33 m2). Die Reinigungsfläche beinhaltet eine Raumschießanlage. Die Reinigung von Raumschießanlagen und die Entsorgung von Treibladungspulverresten ist erlaubnispflichtig. Der Auftragnehmer hat vor Aufnahme der Reinigungsarbeiten eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 7 SprengG einzuholen und den Erlaubnisbescheid vorzulegen. Die Erlaubniserteilung setzt den Nachweis der Zuverlässiggkeit und der persönlichen Eignung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) sowie der entsprechenden Fachkunde voraus. Das ausführende Reinigungspersonal bzw. zumindest eine verantwortliche Person vor Ort, die das Reinigungspersonal übder die Gefahren und Schutzmaßnahmen unterweist, bedürfen eines Befähi-gungsscheins nach § 20 SprengG. Zur Ausführung der Leistungen sind die Anforderungen des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes zu erfüllen. Bei diesem Vergabeverfahren handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen müssen alle Unterlagen der zweiten Stufe bereits zu Informationszwecken in der ersten Stufe bekannt gemacht werden. Für Ihre Bewerbung in der ersten Stufe müssen Sie lediglich die in der Bekanntmachung genannten Nachweise für den Teilnahmewettbewerb beifügen. Preisangaben (ausgefülltes Leistungsverzeichnis, Angebotsschreiben, …) sind erst in der zweiten Stufe nach Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen. Dieses Verfahren wird unter der Vergabe.Nr. 20-97313 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben).