Die Stadt Weiterstadt beabsichtigt die Entwicklung (Baureifmachung, Erschließung und Vermarktung) des Plangebiets ‚Apfelbaumgarten II‘ in dem Stadtteil Braunshardt in mehreren Bauabschnitten.
Das Plangebiet (genutzte Ackerfläche) weist eine Gesamtfläche von max. ca. 28,6 ha aus und ist im Streubesitz von ca. 90 Eigentümern. Geplant ist neben einer Wohnbebauung mit ca. 1.000 bis 1.300 Wohneinheiten die Errichtung einer Kindertagesstätte (Kita) sowie einer Grundschule und eines Seniorenwohnstifts. Es liegt bereits eine Masterplanung aus dem Jahr 2019 vor (siehe Anlagen 1-09).
Vorgesehen ist eine familienfreundliche naturbezogene Stadtteilerweiterung, welche sich arrondierend zwischen die Kulturlandschaft und die bestehende Siedlungsstruktur einfügt. Dabei sind einerseits eine hohe Durchgrünung und andererseits bezahlbarer Wohnraum vorgesehen.
Gesucht wird ein Realisierungsträger für die Gesamtkoordination und Abwicklung der Maßnahme.
Die Stadt Weiterstadt beabsichtigt mit diesem Verfahren, die folgenden Leistungen gemäß des den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbildes (Anlage 1-10) zu beauftragen:
1. Gesamtkoordination und Steuerung
(in Anlehnung an die AHO-Schriftenreihe Nr. 9) für die Gesamtmaßnahme,
2. Grundstückssicherung, Liegenschaftsmanagement, Vermarktung
Die Verfügbarkeit der Grundstücke ist durch den Realisierungsträger in geeigneter Weise sicher zu stellen (Erwerb oder Umlegungsvereinbarung mit den Eigentümern),
3. Erschließung
d.h. Baufeldfreilegung und Herstellung der öffentlichen Erschließung,
4. Projektbuchhaltung und Finanzierung
Abwicklung aller anfallenden Zahlungen, Kostenkontrolle.
Die im Masterplan erwähnte periphere Infrastruktur (Kläranlage, Umgehungsstraße) ist nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung. Diese zur Gebietsentwicklung dennoch erforderlichen Maßnahmen sollen aber teilweise aus dieser Gebietsentwicklung heraus finanziert werden. Daher sind sie in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu berücksichtigen und zu bilanzieren (insgesamt sind dafür ca. 6,0 bis 7,0 Mio. € veranschlagt).
Die Stadt Weiterstadt trifft die wesentlichen Entscheidungen bei der Umsetzung der Maßnahme und trägt grundsätzlich das wirtschaftliche Ergebnis (Überschuss oder Defizit) dieser Entwicklung. Daher stellt gerade auch die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme – neben den Einflussmöglichkeiten bei der Vermarktung (vgl. Leistungsbild Punkt ‚Zielsetzung‘) – ein zentrales Projektziel dar. Der Realisierungsträger soll sicherstellen können, dass das wirtschaftliche Risiko für die Stadt überschaubar bleibt.
Die Stadt erwartet mit der Beauftragung dieses Realisierungsträgers eine Entlastung des Verwaltungsaufwandes der Stadtverwaltung auf der einen Seite sowie eine vertraglich gesicherte Umsetzung der städtebaulichen Ziele auf der anderen Seite.
Die Stadt behält sich ein Sonderkündigungsrecht vor, für den Fall, dass wesentliche Ziele (siehe Leistungsbild und Masterplan) oder ein satzungsreifer Bebauungsplan als Rechtsgrundlage nicht erreicht werden können.
Der Auftraggeber behält sich eine abschnittsweise Beauftragung gemäß den vorgesehenen Baustufen 1-4 aus dem Masterplan vor.