SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Im Weiteren siehe II.2.4).
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH als Auftraggeber (AG) vergeben die Durchführung von Pflegearbeiten an Tennendecken (wassergebundener Sportflächen) an den Belegenheiten (WE) der staatlichen Schulen (ca. 105 bei SBH) in Hamburg, für den Zeitraum ab Beauftragung bis 31.10.2020 mit der Option, dass der Vertrag zweimalig schriftlich seitens des AG jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.10.2022 verlängert werden kann. Die Verlängerung erfolgt vor Ablauf der jeweils aktuellen Vertragsbindung, spätestens jedoch 4 Wochen vor jeweiligem Vertragsende.
Der Gesamtauftrag wird in drei regionale Lose unterteilt. Die Angebotsabgabe ist möglich für ein bis alle Lose. Der Auftrag kann für maximal zwei Lose erteilt werden. Die AG behalten sich vor, die Zahl der an einen Auftragnehmer (AN) zu beauftragenden Lose auf Grundlage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu begrenzen.
Die Limitierung erfolgt, wenn festgestellt wird, dass ein Bieter auf mehr als 1 Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass der AG den geringstmöglichen Gesamtpreis – bezogen auf alle Lose – realisieren kann.
Die Pflege der Tennendecken (wassergebundene Sportflächen) auf den Schulgrundstücken wird im Rahmen dieses Vertrages in der Form eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig in drei bis vier Pflegegängen je Standort ausgeführt.
Zusätzlich zur Pflege wird in ein bis drei Durchgängen Unkraut mechanisch entfernt (Stiegern). Der Einzelbedarf ermittelt sich aus dem Zustand der örtlichen Gegebenheiten (Tennenfläche), den Nutzungsbedingungen und der Nutzungsintensität.
Die Leistung ist vom AN eigenverantwortlich zu planen und auszuführen, eine Abstimmung der Planung mit den Regionen ist vom AN vorzunehmen. In der Regel findet ein erster Pflegedurchgang, je nach Frostperiode, im März/April statt. Die weiteren verteilen sich danach in einem regelmäßigen Turnus auf das Jahr bis Ende Oktober. Wenn mehr als 3 Pflegegänge (Schleppen) notwendig werden, ist dieses dem AG (der jeweiligen Region) mitzuteilen und mit ihm abzustimmen. Zusätzliche Durchgänge werden über die gleichen Positionen berechnet.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH als Auftraggeber (AG) vergeben die Durchführung von Pflegearbeiten an Tennendecken (wassergebundener Sportflächen) an den Belegenheiten (WE) der staatlichen Schulen (ca. 105 bei SBH) in Hamburg, für den Zeitraum ab Beauftragung bis 31.10.2020 mit der Option, dass der Vertrag zweimalig schriftlich seitens des AG jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.10.2022 verlängert werden kann. Die Verlängerung erfolgt vor Ablauf der jeweils aktuellen Vertragsbindung, spätestens jedoch 4 Wochen vor jeweiligem Vertragsende.
Der Gesamtauftrag wird in drei regionale Lose unterteilt. Die Angebotsabgabe ist möglich für ein bis alle Lose. Der Auftrag kann für maximal zwei Lose erteilt werden. Die AG behalten sich vor, die Zahl der an einen Auftragnehmer (AN) zu beauftragenden Lose auf Grundlage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu begrenzen.
Die Limitierung erfolgt, wenn festgestellt wird, dass ein Bieter auf mehr als 1 Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass der AG den geringstmöglichen Gesamtpreis – bezogen auf alle Lose – realisieren kann.
Die Pflege der Tennendecken (wassergebundene Sportflächen) auf den Schulgrundstücken wird im Rahmen dieses Vertrages in der Form eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig in drei bis vier Pflegegängen je Standort ausgeführt.
Zusätzlich zur Pflege wird in ein bis drei Durchgängen Unkraut mechanisch entfernt (Stiegern). Der Einzelbedarf ermittelt sich aus dem Zustand der örtlichen Gegebenheiten (Tennenfläche), den Nutzungsbedingungen und der Nutzungsintensität.
Die Leistung ist vom AN eigenverantwortlich zu planen und auszuführen, eine Abstimmung der Planung mit den Regionen ist vom AN vorzunehmen. In der Regel findet ein erster Pflegedurchgang, je nach Frostperiode, im März/April statt. Die weiteren verteilen sich danach in einem regelmäßigen Turnus auf das Jahr bis Ende Oktober. Wenn mehr als 3 Pflegegänge (Schleppen) notwendig werden, ist dieses dem AG (der jeweiligen Region) mitzuteilen und mit ihm abzustimmen. Zusätzliche Durchgänge werden über die gleichen Positionen berechnet.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH als Auftraggeber (AG) vergeben die Durchführung von Pflegearbeiten an Tennendecken (wassergebundener Sportflächen) an den Belegenheiten (WE) der staatlichen Schulen (ca. 105 bei SBH) in Hamburg, für den Zeitraum ab Beauftragung bis 31.10.2020 mit der Option, dass der Vertrag zweimalig schriftlich seitens des AG jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.10.2022 verlängert werden kann. Die Verlängerung erfolgt vor Ablauf der jeweils aktuellen Vertragsbindung, spätestens jedoch 4 Wochen vor jeweiligem Vertragsende.
Der Gesamtauftrag wird in drei regionale Lose unterteilt. Die Angebotsabgabe ist möglich für ein bis alle Lose. Der Auftrag kann für maximal zwei Lose erteilt werden. Die AG behalten sich vor, die Zahl der an einen Auftragnehmer (AN) zu beauftragenden Lose auf Grundlage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu begrenzen.
Die Limitierung erfolgt, wenn festgestellt wird, dass ein Bieter auf mehr als 1 Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass der AG den geringstmöglichen Gesamtpreis – bezogen auf alle Lose – realisieren kann.
Die Pflege der Tennendecken (wassergebundene Sportflächen) auf den Schulgrundstücken wird im Rahmen dieses Vertrages in der Form eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig in drei bis vier Pflegegängen je Standort ausgeführt.
Zusätzlich zur Pflege wird in ein bis drei Durchgängen Unkraut mechanisch entfernt (Stiegern). Der Einzelbedarf ermittelt sich aus dem Zustand der örtlichen Gegebenheiten (Tennenfläche), den Nutzungsbedingungen und der Nutzungsintensität.
Die Leistung ist vom AN eigenverantwortlich zu planen und auszuführen, eine Abstimmung der Planung mit den Regionen ist vom AN vorzunehmen. In der Regel findet ein erster Pflegedurchgang, je nach Frostperiode, im März/April statt. Die weiteren verteilen sich danach in einem regelmäßigen Turnus auf das Jahr bis Ende Oktober. Wenn mehr als 3 Pflegegänge (Schleppen) notwendig werden, ist dieses dem AG (der jeweiligen Region) mitzuteilen und mit ihm abzustimmen. Zusätzliche Durchgänge werden über die gleichen Positionen berechnet.