Einführung eines Fahrradleasing gemäß Tarifvertrag
Der Magistrat der Stadt Kelsterbach sucht einen zuverlässigen Leasingpartner, der im Rahmen des Dienstrad-Leasings (gem. TV-Fahrradleasing vom 25. Oktober 2020) die administrative Abwicklung des Leasings und die Bereitstellung von Versicherungs-, sowie auf Wunsch auch Service- und Wartungspakete in digitaler Abwicklung für die gesamte Vertragslaufzeit übernimmt. Die Stadt Kelsterbach schließt einen Leasingrahmenvertrag mit dem Auftragnehmer, in welchem die Rahmenbedingungen für alle künftigen Einzelleasingverträge festgelegt werden. Zudem schließt die Stadt Kelsterbach für jedes von einem*einer Beschäftigten bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem Leasinggeber sowie einen Überlassungsvertrag mit dem*der jeweiligen Beschäftigten, in welchem dessen*deren Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere das Leasing geregelt werden.