Das Land Niedersachsen möchte mit der anstehenden Ausschreibung Rahmenvereinbarungen für IT- Dienstleistungen ausschreiben. Es sollen Rahmenvereinbarungen für 3 Lose geschlossen werden, aus denen die Leistungen über Einzelabrufe abgerufen werden können. Bezugsberechtigt sind sämtliche Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, welche von § 1 Abs. 2, mit Ausnahme der unter Abs. 3 Satz 1 genannten Dienststellen, der Benutzungs- und Beschaffungsordnung für IT. Niedersachsen (Nds. MBl. 2014, 244) erfasst sind. Des Weiteren sind folgende Stellen bezugsberechtigt:
— Hannoversche Informationstechnologien AöR (hannIT);
— die Niedersächsischen Landesforsten;
— der Niedersächsische Verfassungsschutz;
— der Niedersächsische Landtag;
— der Niedersächsische Landesrechnungshof und
— das Landesbildungszentrum für Blinde Hannover.
Eine Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten ist im Rahmen des vergaberechtlich zulässigen möglich.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist:
— die Unterstützung bei der Entwicklung von System- und Anwendungssoftware durch den Auftragnehmer zur dauerhaften Überlassung an den Auftraggeber als IT-Dienstleistung sowie
— im Einzelfall die selbständige Entwicklung von System- und Anwendungssoftware durch den Auftragnehmer als Werkleistung auf der Grundlage eines gegebenenfalls für den jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Pflichtenhefts, das der Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellen wird, einschließlich der jeweils erforderlichen Beratungsleistung.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von Unterstützungsleistungen bei dem Betrieb der IT-Infrastruktur des Auftraggebers einschließlich Administrations- und sonstiger technischer und verwaltender Dienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen, insbesondere:
— Planung und Aufbau;
— Installation und Konfiguration von Software und zugehöriger Komponenten;
— Unterstützung und systemtechnische Betreuung bei dem Betrieb komplexer Softwareumgebungen sowie deren Überwachung und Anpassung;
— Software-Pflege, insbesondere die Behandlung von während der ordnungsgemäßen Nutzung von Software auftretender Fehler, Beratungs- und Unterstützungsleistungen bezüglich Funktionen der Software, Ermittlung und Überlassung von Updates/Upgrades und deren Installation, Optimierung von Einstellungen;
— Erstellung und Umsetzung von IT-Sicherheitskonzepten;
— sonstige im einem konkreten Einzelauftrag beauftragte betriebsunterstützende Leistungen.
Mit dem Ziel der kontinuierlichen Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der uneingeschränkten Betriebsbereitschaft in Bezug auf die in dem jeweiligen Einzelauftrag in der Einschlussliste beschriebene Hard- und Software umfassende IT-Infrastruktur des Auftraggebers („Vertrags-IT“) einschließlich dazu jeweils erforderlicher Beratungsleistungen.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Unterstützungsleistungen auch die Fehlerbehandlung schuldet, umfasst diese insbesondere die Eingrenzung der Fehlerursache, die Fehlerdiagnose sowie Leistungen, die auf die Behebung des Fehlers gerichtet sind (z. B. bei Software insbesondere Patches und Service Packs). Leistungen der Fehlerbehandlung im Zusammenhang mit Software können nach Wahl des Auftraggebers auch durch eine Umgehung, Update- oder Upgrade-Lieferung und nach Absprache mit dem Auftragnehmer auch durch Lieferung einer neuen Version erfolgen.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist:
— die Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von IT-Projekten (IT-Projektmanagementleistungen), insbesondere Softwareentwicklungsprojekten, Organisations-/Veränderungsprojekten, Migrations- und Rolloutprojekten, einschließlich Projektinitiierung und -definition, Projektplanung, Projektdurchführung und Projektabschluss; sowie
— die neutrale IT-Beratung, insbesondere die Strategieberatung, Organisations- und Prozessberatung, Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Analyse, Konzeption, Design und Implementierung, Unterstützung bei der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtun-gen und Erfolgskontrollen, Unterstützung der Projektleitungen.