Die Stadt Lingen schreibt für 12 Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft die Lieferung der Mittagsverpflegung aus.
— Grundschule Altenlingen ca. 45-55 Essen/täglich (4 Tage/Woche);
— Grundschule Baccum ca. 35-45 Essen/täglich (4 Tage/Woche);
— Grundschule Bramsche ca. 50-60 Essen/täglich (4 Tage/Woche);
— Grundschule Brögbern ca. 35-45 Essen/täglich (4 Tage/Woche);
— Grundschule Damaschke ca. 10-20 Essen/täglich (4 Tage/Woche);
— Grundschule Gauerbach ca. 40-50 Essen/täglich (4 Tage/Woche);
— Grundschule Holthausen ca. 60-70 Essen/täglich (4 Tage/Woche);
— Grundschule Johannesschule ca. 50-60 Essen/täglich, freitags ca. 10 Essen (5 Tage/Woche);
— Grundschule Matthias-Claudius-Schule ca. 60-70 Essen/täglich (4 Tage/Woche);
— Grundschule Overbergschule ca. 70-80 Essen/täglich (4 Tage/Woche);
— Grundschule Schepsdorf ca. 15-25 Essen/täglich (4 Tage/Woche);
— Förderschule Pestalozzischule ca. 10-15 Essen/täglich (3 Tage/Woche).
Der Fachbereich Bildung, Jugend und Sport der Stadt Lingen (Ems) beabsichtigt, zum 1.8.2020 Verträge für die Lieferung der Mittagsverpflegung der Schülerinnen und Schüler für die o. g. städtischen Ganztagsschulen abzuschließen. Gewünscht ist die tägliche Anlieferung einer frisch zubereiteten Mittagsverpflegung in Wärmebehältern an die o. g. Schulen. Die Angebotsabgabe kann sowohl auf die Belieferung einzelner Schulen erfolgen, als auch auf mehrere Schulen.
Die Mittagsverpflegung wird montags bis freitags außerhalb der niedersächsischen Ferienzeiten an drei bzw. fünf Wochentagen benötigt. Die Mitteilung der tatsächlichen Essen erfolgt täglich durch die Schule. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann aus dieser Ausschreibung nicht abgeleitet werden.
Für die Grundschule Brögbern ist die tägliche Lieferung von Geschirr und Besteck erforderlich. An der Pestalozzischule wir montags bis mittwochs gegessen und an der Johannesschule montags bis freitags, wobei es sich freitags um etwa 10 Essen handelt.
Der Vertrag gilt für das 1. Schulhalbjahr 2020/2021, vom 26.8.2020 bis zum 31.1.2021. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien die Leistungsvereinbarung kündigt. Eine Kündigung ist jeder Vertragspartei zum Schulhalbjahr mit einer dreimonatigen Frist möglich.