Die Städtische Klinikum Karlsruhe gGmbH plant die Umnutzung des Hauses V in eine Schule für Pflegeberufe, Hebammenschule, MTR- und MTL-Schule.
Das Gebäude Haus V ist ein Bestandsgebäude aus den Anfängen des Klinikums, Baujahr ca. 1912 mit teilweise unter Denkmalschutz stehenden Teilbereichen im Innen- und Außenbereich.
Gemäß vorliegender Vorplanung sollen im Haus V 586 Plätze für Schüler*innen entstehen und folgende Flächen untergebracht werden:
- NUF: 3.487 m²,
- TF: 538 m²,
- VF: 1.091 m².
Derzeitig wird von Baukosten (KG 300+400, DIN 276) in Höhe von ca. 7,6 Mio. € brutto ausgegangen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Die Städtische Klinikum Karlsruhe gGmbH plant die Umnutzung des Hauses V in eine Schule für Pflegeberufe,
Hebammenschule, MTR- und MTL-Schule.
Das Gebäude Haus V ist ein Bestandsgebäude aus den Anfängen des Klinikums, Baujahr ca. 1912 mit
teilweise unter Denkmalschutz stehenden Teilbereichen im Innen- und Außenbereich.
Gemäß vorliegender Vorplanung sollen im Haus V 586 Plätze für Schüler*innen entstehen und folgende
Flächen untergebracht werden:
- NUF: 3.487 m²,
- TF: 538 m²,
- VF: 1.091 m².
Derzeitig wird von Baukosten (KG 300+400, DIN 276) in Höhe von ca. 7,6 Mio. € brutto ausgegangen.
Terminlich sind folgende Meilensteine angedacht:
Beginn Leistungserbringung: August 2022,
Fertigstellung: Ende 2024.
Für die Sanierung und den Umbau des Hauses V in ein Bildungscampus am Städtischen Klinikum Karlsruhe sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der Beauftragungsstufe
1 die Leistungsphasen 3 und 4 [sofern erforderlich] (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 55 HOAI beauftragt.
Die Leistungsphasen 5 bis 9 werden in den weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.