Die Gemeinde Siegsdorf ist Grundstückseigentümer der Grundstücke Flur Nr. 72, 72/2, 75/1, 62/2 und 62 mit gesamt 3.561 m² Grundstücksfläche am Kardinal-von-Faulhaber-Platz. Auf diesen Grundstücken befinden sich der ehemalige Gasthof zur Neuen Post, der gemeindliche Festsaal und das sogenannte „Boschhaus“. Hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten und Vorgaben wird auf die Aufgabenstellung für die konzeptionelle Darstellung der Planung und Ausführung (Vergabeunterlage A – Anlage A.2. nebst Anlage 1 bis 8) verwiesen. Der Kardinal-von-Faulhaber-Platz dient der Gemeinde aufgrund seiner Lage zur Pfarrkirche und zum Festsaal für zahlreiche Veranstaltungen, und ist daher ein wichtiger und zentraler Ort innerhalb der Gemeinde. Der ehemalige Gasthof zur Neuen Post ist aufgrund des schlechten baulichen Zustandes bereits seit einiger Zeit nicht mehr betretbar bzw. nutzbar, und ist seitens der Gemeinde noch in 2022 zum Abbruch vorgesehen.
Das ehemalige Boschhaus ist insbesondere in den Obergeschossen aufgrund ebenfalls festgestellter baulich konstruktiver, und nutzungsspezifischer Mängel nicht mehr nutzbar. Das Erdgeschoss des Vordergebäudes wird zum Teil noch genutzt. Das gesamte Gebäude soll aufgrund wirtschaftlicher und nutzungsspezifischer Erwägungen im Zuge der Realisierung des gesamten Projektes ebenfalls abgebrochen werden.
Einhergehend mit der baulichen Situation dieser beider Gebäude ist auch das Angebot öffentlicher Stellplätze am Standort und im näheren Umfeld - insbesondere bei Veranstaltungen im Festsaal und bei Kirchennutzung - für die Gemeinde nicht mehr ausreichend. Des Weiteren ist im Gemeindebereich noch kein zentraler Treffpunkt/Standort für einen Bürgertreff und/oder Vereinsnutzungen gegeben.
Daher plant die Gemeinde am Standort eine städtebauliche und nutzungsspezifische Neuordnung.
Das Gesamtprojekt umfasst 5 fünf Projektinhalte, die in einer städtebaulichen Gesamtlösung bearbeitet werden
sollen:
• Projektinhalt 1: Bürgerhaus mit Tiefgarage;
• Projektinhalt 2: Verbesserung der Situation Festsaal;
• Projektinhalt 3: Projekt Boschhaus mit Tiefgarage;
• Projektinhalt 4: Verbesserung der Parkplatzsituation;
• Projektinhalt 5: Kirchplatz Platzgestaltung;
Hinsichtlich der aktuellen Situation und der Ziele bezgl. der einzelnen Projektinhalt wird auf die Beschreibung in der Aufgabenstellung für die konzeptionelle Darstellung der Planung und Ausführung (Vergabeunterlage A – Anlage A.2.) verwiesen.
Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) für die Projektinhalte 1, 2, 4 und 5 gem. zu §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI, Leistungsphasen 1-9.
Die Leistungen werden für die Projektinhalte 1, 2, 4 und 5 stufenweise beauftragt, zunächst Stufe 1 (Leistungsphase 1 und 2) gemäß beigefügtem Architektenvertrag (Vergabeunterlage E – E.1.).
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen, Leistungsstufen– ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Zudem werden Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) für den Projektinhalt 3 gem. zu §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 bis 9 sind nicht anzubieten, da das Projekt spätestens nach Fertigstellung der Genehmigungsplanung am Immobilienmarkt wirtschaftlich verwertet werden soll. Auf § 13 des Architektenvertrages (Vergabeunterlage E – E.1.) wird verwiesen. Die Leistungen werden für den Projektinhalt 3 werden ebenfalls stufenweise beauftragt, zunächst Stufe 1 (Leistungsphase 1 und 2) gemäß beigefügtem Architektenvertrag (Vergabeunterlage E – E.1.). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen, Leistungsstufen– ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt immer getrennt für die Projektinhalte 1, 2, 3 und 5 und den Projektinhalt 3.