Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung unterschiedlicher Schutzhandschuhe aufgrund von losbezogenen Rahmenvereinbarungen an eine Adresse innerhalb Deutschlands.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung die Lieferung von Baumwollunterziehhandschuhen der Größen 6 bis 9 mit folgenden Eigenschaften:
— der Handschuh muss zur Benutzung in der EU zugelassen sei;
— er muss folgende Normen erfüllen:
—– Verordnung (EU) 2016/425 vom 9.3.2016 über persönliche Schutzausrüstungen;
—– EN 388: 2016+A1: 2018;
—– EN 420: 2003+A1: 2009;
— er muss eine CE-Kennzeichnung haben;
— 100 % Baumwolle (Ausnahme: Nähgarn darf aus Polyester sein);
— sterilisierbar.
Mindestabnahmemenge: 16 000 Paar pro Jahr.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung die Lieferung von nitrilbeschichteten Baumwollstrickhandschuhen in 3 unterschiedlichen Typen, die sich in der Beschichtungsdicke unterscheiden, der Größen 8 bis 10 mit folgenden Eigenschaften (gilt für jeden Typ):
— der Handschuh muss zur Benutzung in der EU zugelassen sein;
— er muss folgende Normen erfüllen:
—– Verordnung (EU) 2016/425 vom 9.3.2016 über persönliche Schutzausrüstungen;
—– EN 388:2016+A1:2018;
—– EN 420:2003+A1:2009;
— er muss eine CE-Kennzeichnung haben;
— Beschichtung nur im Bereich der Finger und Handinnenflächen mit Bundabschluss als Strickbund;
— Innenfutter aus Baumwollstrick;
— Ergonomische Passform mit gutem Tast- und Fingerspitzengefühl.
Die einzelnen Typen müssen folgende Kriterien aufweisen (Merkmale nach EN 388:2016):
— Abriebfestigkeit … Typ 1 = 2/Typ 2 = 2/Typ 3 = 0;
— Schnittfestigkeit … Typ 1 = 1/Typ 2 = 1/Typ 3 = 1;
— Weiterreißfestigkeit … Typ 1 = 2/Typ 2 = 2/Typ 3 = 2;
— Durchstichfestigkeit … Typ 1 = 1/Typ 2 = 1/Typ 3 = 1.
Mindestabnahmemengen pro Jahr: Typ 1 = 10 000 Paar/Typ 2 = 7 000 Paar/Typ 3 = 18 000 Paar.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung die Lieferung von nitrilbeschichteten Baumwollstrickhandschuhen mit langen Stulpen der Größen 9 und 10 mit folgenden Eigenschaften:
— der Handschuh muss zur Benutzung in der EU zugelassen sein;
— er muss folgende Normen erfüllen:
—– Verordnung (EU) 2016/425 vom 9.3.2016 über persönliche Schutzausrüstungen;
—– EN 388:2016+A1: 2018;
—– EN 420:2003+A1: 2009;
— Er muss eine CE-Kennzeichnung haben;
— Länge ca. 40 cm;
— Komplett beschichtet mit langen Stulpen;
— Innenfutter aus Baumwollstrick;
— Abriebfestigkeit Stufe 3 entsprechend EN 388;
— Weiterreißfestigkeit mindestens Stufe 1 entsprechend EN 388.
Mindestabnahmemenge: 1.200 Paar pro Jahr.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung die Lieferung von Schutzhandschuhen aus nitrilbeschichtetem Baumwollgewebe mit Segeltuchstulpe der Größen 8 bis 10 mit folgenden Eigenschaften:
— der Handschuh muss zur Benutzung in der EU zugelassen sein;
— er muss folgende Normen erfüllen:
—– Verordnung (EU) 2016/425 vom 9.3.2016 über persönliche Schutzausrüstungen;
—– EN 388:2016+A1: 2018;
—– EN 420:2003+A1: 2009;
— er muss eine CE-Kennzeichnung haben;
— Stärke ca. 1,2 mm;
— Länge ca. 28 cm;
— Unbeschichteter Handrücken;
— mit Segeltuchstulpe;
— Abriebfestigkeit mindestens Stufe 3 entsprechend EN 388;
— Weiterreißfestigkeit mindestens Stufe 2 entsprechend EN 388;
— Einstufung Kategorie 2 EN 388.
Mindestabnahmemenge: 800 Paar pro Jahr.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung die Lieferung von Polyvinylhandschuhen der Größen 7 bis 9 mit folgenden Eigenschaften:
— der Handschuh muss zur Benutzung in der EU zugelassen sein;
— er muss folgende Normen erfüllen:
—– Verordnung (EU) 2016/425 vom 9.3.2016 über persönliche Schutzausrüstungen;
—– EN 388: 2016+A1:2018;
—– EN 420: 2003+A1:2009;
— Er muss eine CE-Kennzeichnung haben;
— Stärke 0,5 mm;
— Länge ca. 30-35 cm;
— Innenseitig beflockte Handinnenflächen rau;
— Wasserfest;
— Abriebfestigkeit mindestens Stufe 2 entsprechend EN 388;
— mindestens geringer Schutz gegen chemische Gefahren entsprechend EN 374-1:2016 (Schutzstufe C).
Mindestabnahmemenge: 11 000 Paar pro Jahr.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung die Lieferung von Naturlatexhandschuhen mit Textilgewebe innen der Größen 6 bis 9 mit folgenden Eigenschaften:
— der Handschuh muss zur Benutzung in der EU zugelassen sein;
— er muss folgende Normen erfüllen:
—– Verordnung (EU) 2016/425 vom 9.3.2016 über persönliche Schutzausrüstungen;
—– EN 388: 2016+A1: 2018;
—– EN 420: 2003+A1: 2009;
— er muss eine CE-Kennzeichnung haben;
— Stärke 0,75 mm;
— Länge 30-35 cm;
— Textilgewebe innen;
— Anatomische Passform;
— Sehr gutes Tastempfinden und gute Griffsicherheit;
— mit Stulpe;
— Abriebfestigkeit mindestens Stufe 2 entsprechend EN 388.
Mindestabnahmemenge: 8 500 Paar pro Jahr.