Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags zwecks Übertragung der Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransports auf geeignete gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für einen Zeitraum von 3 Jahren zzgl. zweier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, die der Auftraggeber einseitig ausüben kann.
Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.
Die Leistungspflicht umfasst die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln (KTW) mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) an dem vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Standort sowie die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte im Grundbedarf. Die Leistungspflicht umfasst darüber hinaus die Vorhaltung von Personal zur Besetzung eines vom Auftragnehmer gestellten zusätzlichen KTW im Sonderbedarf im Umfang von maximal 100 Stunden im Jahr. Die Vorlaufzeit zur Besetzung des zusätzlichen Rettungsmittels beträgt mindestens 48 Stunden.
Der Auftragnehmer stellt den KTW-Standort, sowie die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (KTW) inklusive der Reserverettungsmittel und der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte zur Verfügung. Der Auftraggeber plant derzeit die Beschaffung eigener KTW und behält sich vor, dem Auftragnehmer die Rettungsmittel während der Optionszeiträume zur Verfügung zu stellen (s. Anlage Beauftragungsvertrag).
Die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
Vorhaltezeit KTW 1: täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche (168 RM-Wochenstunden)
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 1 um zwei weitere KTW zu erweitern. Vorhaltezeiten der Erweiterungsoption für KTW 3 und KTW 4: jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (40 RM-Wochenstunden)
Die Leistungspflicht umfasst die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln (KTW) mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) an dem vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Standort sowie die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte im Grundbedarf. Die Leistungspflicht umfasst darüber hinaus die Vorhaltung von Personal zur Besetzung eines vom Auftragnehmer gestellten zusätzlichen KTW im Sonderbedarf im Umfang von maximal 100 Stunden im Jahr. Die Vorlaufzeit zur Besetzung des zusätzlichen Rettungsmittels beträgt mindestens 48 Stunden.
Der Auftragnehmer stellt den KTW-Standort, sowie die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (KTW) inklusive der Reserverettungsmittel und der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte zur Verfügung. Der Auftraggeber plant derzeit die Beschaffung eigener KTW und behält sich vor, dem Auftragnehmer die Rettungsmittel während der Optionszeiträume zur Verfügung zu stellen (s. Anlage Beauftragungsvertrag).
Die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
Vorhaltezeit KTW 2: montags bis Sonntag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr (112 RM-Wochenstunden).
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 2 um zwei weitere KTW zu erweitern. Vorhaltezeit der Erweiterungsoption für KTW 5: montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (40 RM-Wochenstunden), für KTW 6: täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche (168 RM-Wochenstunden).