Folgende Leistungen sollen erbracht werden:
•Prüfungen nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 - "LSP") durchzuführen.
•Betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung bei Verhandlungen mit der AN
•Beratung im Zusammenhang mit den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten
•Vermittlung von Kenntnissen hinsichtlich der Anwendung der "Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" und der "Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)"
•Einleiten eines Wissenstransferprozesses und dessen Dokumentation.
Ein Projektteam bestehend aus den Rollen Projektleiter mit der Qualifikation Steuerberater, sowie Consultant A und Consultant B mit Hochschulstudium mit wirtschaftwissenschaftlichem Schwerpunkt. Consultant A und B unterscheiden sich in der geforderten Erfahrung.
•Prüfungen nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 - "LSP") durchzuführen. •Betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung bei Verhandlungen mit der AN •Beratung im Zusammenhang mit den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten •Vermittlung von Kenntnissen hinsichtlich der Anwendung der "Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" und der "Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)" •Einleiten eines Wissenstransferprozesses und dessen Dokumentation. •Durchführung von Preisprüfungen Ein Projektteam bestehend aus den Rollen Projektleiter (der Angehöriger der Gruppe der steuerberatenden Berufe [Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt] sein muss) , sowie Consultant A und Consultant B mit Hochschulstudium mit wirtschaftwissenschaftlichem Schwerpunkt. Consultant A und B unterscheiden sich in der geforderten Erfahrung. Der maximal abrufbare Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 672.150,00 € netto. Die Rahmenvereinbarung endet, wenn die Summe der Abrufwerte aller Einzelabrufe den Höchstwert erreicht. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 3 Jahre, mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr, sofern das Gesamtvolumen von 672.150,00 € netto noch nicht vollständig ausgeschöpft wurde.