Maßnahmebezeichnung mit Rechtsgrundlage AKTIV 3.4 – Arbeitslosigkeit aktiv bewältigen / Ottendorf-Okrilla als Eingliederungsmaßnahme gemäß § 16 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 1, Nr. 1, 2 und 3 SGB III; Beschreibung und Zielsetzung der Maßnahme: Nach der Zielsetzung des SGB II soll die individuelle Beschäftigungsfähigkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter durch den Erhalt und Ausbau ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie ihrer beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden. Im Besonderen sollen mit dieser Maßnahme, da bisherige Eingliederungserfolge mit den Basisinstrumenten des SGB II in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht erzielt werden konnten, individuelle und multiple arbeitsmarktrelevante, persönliche und gesundheitliche Vermittlungshemmnisse durch ressourceorientiertes Arbeiten deutlich verringert bzw. beseitigt und die berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden.
: Maßnahmebezeichnung mit Rechtsgrundlage AKTIV 3.4 – Arbeitslosigkeit aktiv bewältigen / Ottendorf-Okrilla als Eingliederungsmaßnahme gemäß § 16 Abs. 1 i. V. m. § 45 Abs. 1, Nr. 1, 2 und 3 SGB III; Beschreibung und Zielsetzung der Maßnahme: Nach der Zielsetzung des SGB II soll die individuelle Beschäftigungsfähigkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter durch den Erhalt und Ausbau ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie ihrer beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden. Im Besonderen sollen mit dieser Maßnahme, da bisherige Eingliederungserfolge mit den Basisinstrumenten des SGB II in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht erzielt werden konnten, individuelle und multiple arbeitsmarktrelevante, persönliche und gesundheitliche Vermittlungshemmnisse durch ressourceorientiertes Arbeiten deutlich verringert bzw. beseitigt und die berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden. Unter Zuhilfenahme eines niedrigschwelligen Arbeitsansatzes sollen gemeinsam mit den Teilnehmern neue und realistische Perspektiven für die Integration in den Arbeitsmarkt erarbeitet, Schnittstellen zu sozialen und kommunalen Netzwerken unterstützend einbezogen und Ziele konkretisiert werden, um erforderliche Handlungsabläufe vornehmen und umsetzen zu können. Hierzu gehört die gezielte Aktivierung für die berufliche (Wieder-)Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt und die Verbesserung beruflicher Kenntnisse über praktische Arbeitserprobungen. Um eine dauerhafte, zuverlässige und nachhaltige Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen, ist u. a. eine klare Neuentscheidung der Teilnehmer zum Suchtmittelkonsum erforderlich. Zur Zielgruppe gehören erwerbsfähige hilfebedürftige Frauen und Männer aller Altersgruppen im SGB II-Leistungsbezug, die multiple Vermittlungshemmnisse aufgrund von Einschränkungen der psychosozialen Gesundheit und Leistungsfähigkeit aufweisen bzw. bei denen sich aufgrund einer vermuteten oder bestehenden Suchtmittelgefährdung gravierende Hemmnisse für die Vermittlung ins Erwerbsleben ergeben. Der Zugang zum Arbeitsmarkt erfordert hierbei, da die oftmals bestehende Langzeitarbeitslosigkeit dieser Personen auf schwerwiegenden in den Personen liegenden Problemen beruhen, eine besondere motivationale Unterstützung, oftmals den (Wieder)-erwerb von Schlüsselkompetenzen, die Wiedererlangung einer Tagesstruktur, Training allgemein alltäglicher Verrichtungen, Aufbau und Verinnerlichung von Abläufen und Strukturen – insgesamt: eine intrapersonelle Stabilisierung. Das Erkennen und Beseitigen der Problemlagen und das Fordern und Fördern dieser Zielgruppe erfordert einen spezifischen Betreuungsansatz und -aufwand. In der Maßnahme ist den unterschiedlichen Bildungs- und Ausbildungsniveaus der Maßnahmeteilnehmer Rechnung zu tragen und die Förderung entsprechend flexibel zu gestalten. Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt entsprechend der beiden hier benannten Zielgruppen möglichst zu 2 x 6 Teilnehmern. Zeitlicher Umfang, Teilnehmerzahl, sonstige Regelungen: Die Maßnahme beginnt am 1.12.2017 und endet am 30.11.2018. Optional behält sich der AG die Fortsetzung der Maßnahme im Zeitraum vom 1.12.2018 bis 30.11.2019 und 1.12.2019 bis 30.11.2020 vor. Maßnahmeort für die 12 Teilnehmer ist Ottendorf-Okrilla. Die Maßnahmedauer soll insgesamt 12 Monate betragen. Beginn der Maßnahme ist der 1.12.2017. Die Zuweisungsdauer eines Teilnehmers wird vom Bedarfsträger individuell festgelegt und sollte mindestens 4 Wochen betragen. Bei Bedarf kann die Höchstzuweisungsdauer bis zu 12 Monate betragen. Dabei darf die Zuweisungsdauer eines Teilnehmers nicht über das Ende der Maßnahme bzw. die Vertragslaufzeit hinausgehen. Ein flexibler Einstieg ist zu gewährleisten. Die Teilnehmer werden für 30 h/Woche zugewiesen.