Schülerspezialverkehr - schultägliche Beförderung von ca. 272 körperlich und/oder geistig behinderten Förderschülerinnen und Förderschülern, zum Teil mit Begleitperson
Abfahrtsort - von der jeweiligen Wohnung der Schüler im Stadtgebiet Cottbus/Chó?ebuz zu den Schulen und zurück
Die Wohnorte der Schülerinnen und Schüler befinden sich im Stadtgebiet Cottbus.
Die Schulen befinden sich überwiegend in Cottbus, aber auch in Spremberg, Forst, Lübbenau und Lübben.
Die Begleitperson muss über den Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses verfügen und benötigt Erfahrung im Umgang mit schwerstbehinderten Kindern/Jugendlichen.
Die Fahrzeuge müssen zum Transport von Rollstühlen, Beförderung von Personen im Rollstuhl (DIN 75078 Teil 2) und zur Beförderung schwerstbehinderter Schüler geeignet sein.
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Los.
Die Begleitperson muss über den Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses verfügen und benötigt Erfahrung im Umgang mit schwerstbehinderten Kindern/Jugendlichen.
Die Fahrzeuge müssen zum Transport von Rollstühlen, Beförderung von Personen im Rollstuhl (DIN 75078 Teil 2) und zur Beförderung schwerstbehinderter Schüler geeignet sein.
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Los.
Die Begleitperson muss über den Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses verfügen und benötigt Erfahrung im Umgang mit schwerstbehinderten Kindern/Jugendlichen.
Die Fahrzeuge müssen zum Transport von Rollstühlen, Beförderung von Personen im Rollstuhl (DIN 75078 Teil 2) und zur Beförderung schwerstbehinderter Schüler geeignet sein.
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Los.
Die Begleitperson muss über den Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses verfügen und benötigt Erfahrung im Umgang mit schwerstbehinderten Kindern/Jugendlichen.
Die Fahrzeuge müssen zum Transport von Rollstühlen, Beförderung von Personen im Rollstuhl (DIN 75078 Teil 2) und zur Beförderung schwerstbehinderter Schüler geeignet sein.
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Los.
Die Begleitperson muss über den Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses verfügen und benötigt Erfahrung im Umgang mit schwerstbehinderten Kindern/Jugendlichen.
Die Fahrzeuge müssen zum Transport von Rollstühlen, Beförderung von Personen im Rollstuhl (DIN 75078 Teil 2) und zur Beförderung schwerstbehinderter Schüler geeignet sein.
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Los.
Die Begleitperson muss über den Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses verfügen und benötigt Erfahrung im Umgang mit schwerstbehinderten Kindern/Jugendlichen.
Die Fahrzeuge müssen zum Transport von Rollstühlen, Beförderung von Personen im Rollstuhl (DIN 75078 Teil 2) und zur Beförderung schwerstbehinderter Schüler geeignet sein.
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Los.
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Die Fahrzeuge müssen zum Transport von Rollstühlen, Beförderung von Personen im Rollstuhl (DIN 75078 Teil 2) und zur Beförderung schwerstbehinderter Schüler geeignet sein.
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Los.
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