Für Montageleistungen im Produktionsbetrieb von Hörfunk und Fernsehen beabsichtigt der WDR eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung für 2 Jahre mit insgesamt 3 Unternehmen abzuschließen. Inhalt der Leistungen soll auch die Lieferung von Installationsmaterial, mechanischen Konstruktionen und Gerätetechnik in kleinerem Umfang sowie die Integration der innerhalb der einzelnen Maßnahmen beigestellten Geräte etc. und die Herbeiführung der Gesamtfunktionalität sein. Die Beauftragung des konkreten Bedarfs, der sich aus einer Maßnahme bzw. aus einem Projekt ergibt, erfolgt als Einzelabruf auf Basis der Rahmenvereinbarung. Der WDR wird über die Rahmenvereinbarung ausschließlich Einzelabrufe mit einem Einzelauftragswert von maximal 100 000 EUR inkl. Umsatzsteuer erteilen. Maßnahmen, die diesen Wert überschreiten, sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung.
Für Montageleistungen im Produktionsbetrieb von Hörfunk und Fernsehen beabsichtigt der WDR eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung für 2 Jahre mit insgesamt 3 Unternehmen abzuschließen.
Inhalt der Leistungen soll auch die Lieferung von Installationsmaterial, mechanischen Konstruktionen und Gerätetechnik in kleinerem Umfang sowie die Integration der innerhalb der einzelnen Maßnahmen beigestellten Geräte etc. und die Herbeiführung der Gesamtfunktionalität sein.
Die Beauftragung des konkreten Bedarfs, der sich aus einer Maßnahme bzw. aus einem Projekt ergibt, erfolgt als Einzelabruf auf Basis der Rahmenvereinbarung.
Der WDR wird über die Rahmenvereinbarung ausschließlich Einzelabrufe mit einem Einzelauftragswert von maximal 100 000 EUR inklusive Umsatzsteuer erteilen. Maßnahmen, die diesen Wert überschreiten, sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung.
Das Gesamtvolumen an Leistungen, das über die Rahmenvereinbarung mit insgesamt 3 Unternehmen abgewickelt werden soll, wird auf ca. 1,0 Mio. EUR jährlich geschätzt.
Leistungen werden regelmäßig in Köln oder anderen Studios in NRW erbracht und in Ausnahmefällen in Auslandsstudios.