Kauf eines Gebirgsharvesters für die teilmechanisierte Holzernte.
Die Landesforstanstalt beabsichtigt den Kauf eines Gebirgsharvesters für die teilmechanisierte Holzernte. Die Auslieferung an den Auftraggeber soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt, muss jedoch spätestens neun Monate nach der Zuschlagserteilung erfolgt sein.