Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten an unterschiedlichsten, fabrikneuen Notebookseinschließlich optionaler Wartung, Services und ergänzenden Vertragsleistungen sowie bei Bedarf Zubehör. Ausgeschrieben sind „Notebooks (Schule und Verwaltung)“ (Los 1) und „Notebooks 2-in-1“ (Los 2). Bezugsberechtigte sind neben den Schulen und Schulträgern, KIV in Thüringen, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
Der Ausschreibungsgegenstand von Los 1 umfasst die Beschaffung tragbarer Rechner (Notebooks) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen für die Schulen, Schulträger und Verwaltungen. Es ist beabsichtigt, in Los 1 Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Innerhalb des Loses 1 ist die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7)) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. 20 000 000,00 EUR ohne MwSt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe, jedoch ohne eventuelle Erweiterungsrechte (vgl. II.2.11)) der Bekanntmachung).
Der Ausschreibungsgegenstand von Los 2 umfasst die Beschaffung tragbarer Rechner (Notebooks) mit Windows-Betriebssystem sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Es ist beabsichtigt, in Los 2 Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7)) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. 10 000 000,00 EUR ohne MwSt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe, jedoch ohne eventuelle Erweiterungsrechte (vgl. II.2.11)) der Bekanntmachung).