Durchführung von Transportdienstleistungen von Kunst- und Kulturgütern für die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Standort Dresden
Verpackung und Transport von Kunst- und Kulturgütern verschiedener Leihgeber in Drittstaaten, EU und Deutschland nach Dresden im April/Mai 2022 und retour zu den Leihgebern im August/September 2022 .
- Durch den Auftraggeber zu erbringende Leistungen:
• vollständige Überwachung und Anleitung aller Tätigkeiten am Verbringungsort
• Sicherung der Gebäude vor unbefugtem Zutritt
- Durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistungen:
• Bereitstellung aller erforderlichen Transportbehälter und Packhilfsmittel (Primärverpackungen aus für die fachgerechte Verpackung des jeweiligen Objekts geeignetem Material wie z.B. Tyvek, Pergamin- und Seidenpapier, Kartonageplatten, Luftpolsterfolie, Schaumstoff, Klebeband für Kartonagen usw.) und Bereitstellung aller erforderlichen Transportbehälter wie Klimakisten, Transportkisten, Rollbehälter etc. und aller erforderlichen Lademittel
• Verpacken der nicht von den Leihgebern verpackten Güter entsprechend der restauratorischen Vorschriften des Leihgebers oder des Auftraggebers oder eigener Verpackungsmethoden, die eine mindestens gleichwertige Verpackungsqualität garantieren
• Verladen des Transportguts und entsprechende Ladungssicherung auf die den Mindestanforderungen entsprechenden Fahrzeuge
• Umsetzung des in der gemeinsamen Planungs- und Vorbereitungsphase erarbeiteten Sicherheitskonzepts
• Transport der Objekte zu den Staatlichen Kunstsammlungen und Verbringen aller Güter in die vorgesehenen Räumlichkeiten. Wenn eine Begleitung der Objekte vorgeschrieben ist, erfolgen alle Bewegungen ausschließlich in Gegenwart der designierten Begleitung
• Ein- und Auspacken nach Absprache und Anweisung am jeweiligen Standort in Anwesenheit von Restauratoren des Auftraggebers und gegebenenfalls der zuständigen Objektbegleitung
• Gegebenenfalls Rückführung des Verpackungsmaterials nach Transportende, Abbau / Entsorgung der bietereigenen Verpackungsmittel, Hilfsmittel und Gebäudeschutzmaßnahmen
• alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Nebenkosten wie Anfahrts- und Übernachtungskosten, Verpflegung oder Spesen, Bereitstellungs- und sonstige Kosten
Mit Abschluss der Maßnahmen wird mit Erstellung des Abnahmeprotokolls festgelegt, welche Schäden / Mängel durch Versicherungs- oder Ersatzleistungen
reguliert und welche durch den Auftragnehmer selbst behoben werden. Die eigene Mängelbeseitigung des Auftragnehmers hat unmittelbar nach Feststellung bzw. nach Abnahme zu erfolgen und darf nicht länger als fünf Arbeitstage dauern. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass entsprechende Kapazitäten dafür bereitgestellt werden.