Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Ausführung von Sicherheitsdienstleistungen für die in der Anlage 1 zum Dienstleistungsvertrag aufgeführten Justizgebäude. Hierunter fällt die Bewachung der Eingangsbereiche der Objekte, insbesondere die Kontrolle der Besucher, Überwachung und Kontrolle von Justizgebäuden, sonstige Tätigkeiten, die unter der Nummer 4 des Dienstleistungsvertrages abschließend aufgezählt sind.
Der Auftrag dient der Sicherheit innerhalb von bayerischen Justizgebäuden. Prozessbeteiligte, Mitarbeiter der Justiz und Besucher sollen sich in Gerichtsgebäuden gefahrlos aufhalten können. Aus diesem Grund muss regelmäßig vor Zutritt in ein Gerichtsgebäude eine gründliche Kontrolle nach gefährlichen Gegenständen – insbesondere nach Waffen – erfolgen.