freigestellter Schulbusverkehr (Schülerspezialverkehr)
Es handelt sich um die Beförderung von Schüler*innen der städtischen Schulen in Wetter (Ruhr). Es wird ein Vertrag für die Schuljahre 2022/2023 bis 2023/2024 abgeschlossen. Dieser tritt am 01.08.2022 in Kraft und gilt bis zum 31.07.2024. Es besteht die Option einer einmaligen Vertragsverlängerung seitens des Schulträgers um die Schuljahre 2024/2025 bis 2025/2026 (Beginn 31.07.2024 bis zum 31.07.2026). Der Schulträger erklärt verbindlich, spätestens 6 Monate vor Vertragsende schriftlich, ob der Vertrag um zwei weitere Schuljahre verlängert wird. Sollte das nicht der Fall sein, endet der Vertrag automatisch zum 31.07.2024.
Es handelt sich um die Beförderung von Schüler*innen der städtischen Schulen in Wetter (Ruhr). Es wird ein Vertrag für die Schuljahre 2022/2023 bis 2023/2024 abgeschlossen. Dieser tritt am 01.08.2022 in Kraft und gilt bis zum 31.07.2024. Es besteht die Option einer einmaligen Vertragsverlängerung seitens des Schulträgers um die Schuljahre 2024/2025 bis 2025/2026 (Beginn 31.07.2024 bis zum 31.07.2026). Der Schulträger erklärt verbindlich, spätestens 6 Monate vor Vertragsende schriftlich, ob der Vertrag um zwei weitere Schuljahre verlängert wird. Sollte das nicht der Fall sein, endet der Vertrag automatisch zum 31.07.2024.