Die Auftraggeberinnen streben an, bisherige und künftige Anforderungen im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen nachhaltig und standardisiert anzubieten. Gegenstand dieser Ausschreibung sind daher (1) die Überlassung und Entwicklung von ePA-Anwendungen und (2) der Betrieb von ePA-Anwendungen. Hinsichtlich der Überlassung und Entwicklung von ePA-Anwendungen wird eine Lösung angestrebt, die primär aus den am Markt bewährten Standardkomponenten besteht. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen mit der Möglichkeit der Abgabe eines Kombinationsloses.
Die Abkürzung ePA meint dabei eine elektronische Patientenakte i.S.v. §§ 341 ff SGB V, die allen gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen, inkl. Anforderungen an die Zulassung, Rechnung trägt. Es handelt sich jeweils in wesentlichen Teilen um Rahmenvereinbarungen. Die Verträge werden jeweils mit Zuschlag wirksam und lösen unmittelbar einzelne Leistungspflichten aus (z.B. hinsichtlich Transition/Migration, Integration in die Systemlandschaft, Konzeptionsleistungen oder der Betrieb von Entwicklungs- und Testumgebungen). Abrufzeiträume für die rahmenvertraglichen Leistungen (Produktivsetzungen) sind für Los 1: 01.07.2023 bis 30.06.2027 (ePA-Anwendungen im Backend) und 01.01.2026 bis 30.06.2027 (ePA-Anwendungen im Frontend) und für Los 2: 01.07.2023 bis 30.06.2027, jeweils mit Verlängerungsoption(en) nach näherer Maßgabe der Vertragsbestimmungen bis maximal 30.06.2031.
Los 1 umfasst die Überlassung und Entwicklung von ePA-Anwendungen im Frontend und Backend. Der künftige Auftragnehmer für Los 1 ("AN Los 1") muss alle technischen bzw. organisatorischen Maßnahmen zu deren Entwicklung und Umsetzung sicherstellen.
Der AN Los 1 ist verantwortlich für die Überlassung und Entwicklung der beauftragten ePA-Anwendungen. Damit muss der AN Los 1 den Entwicklungszyklus (Entwicklung, Tests, Dokumentation, organisatorische Aufgaben) für alle herzustellenden ePA-Anwendungen umsetzen und die Überlassung an den künftigen Auftragnehmer für Los 2 ("AN Los 2") gewährleisten. Die beauftragten Anwendungen umfassen hierbei sowohl ePA-Anwendungen im Frontend als auch ePA-Anwendungen im Backend.
Um den Zeitplan gemäß den Vergabeunterlagen einzuhalten, muss der AN Los 1 mit der Lieferung der ePA-Anwendungen im Backend (insbesondere ePA-Aktensystem und weitere TI-Backends) sowie mit deren Integration in die AOK-weiten Anwendungen im Backend (v.a. AOK Identity Provider (IDP), TI-Messenger (TIM)-HomeServer und Kontenverwaltungssystem [KVS]) direkt nach dem Zuschlag beginnen. Zudem muss der AN Los 1 spätestens zum 01.07.2023 die Anwendungen im Frontend des bisherigen Auftragnehmers Frontend an die von ihm bereitgestellten ePA-Anwendungen anbinden. Der AN Los 1 muss die von ihm bereitgestellten ePA-Anwendungen im Frontend zum 01.01.2026 produktiv stellen. Entsprechende Vorarbeiten müssen durch den AN Los 1 selbstständig im Vorfeld ausgeführt werden.
Für die Erstellung der ePA-Anwendungen im Frontend für mobile und stationäre Endgeräte muss der AN Los 1 auf Aufforderung die Integration in weitere AOK-weite Lösungen herstellen. Zusätzlich muss der AN Los 1 auf Aufforderung Anwendungen oder Dienste Dritter in das Frontend integrieren. Dies können Anwendungen oder Dienste auf Basis der TI-Lösungen oder spezifische AOK-Eigenentwicklungen sein.
Zusätzlich zur Überlassung der beauftragten ePA-Anwendungen muss der AN Los 1 Betriebsunterstützung für den AN Los 2 leisten.
Das Nähere hierzu ergibt sich aus den Vergabeunterlagen und insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Los 2 umfasst den Betrieb der ePA-Anwendungen gemäß den gematik-Spezifikationen und darüber hinaus den spezifizierten Service Level Agreements. Der künftige AN Los 2 muss den Aufbau einer Betriebs-, Test- und Wartungslandschaft samt zugehöriger Organisation sicherstellen.
Der AN Los 2 ist verantwortlich für den Betrieb der vom AN Los 1 bereitgestellten ePA-Anwendungen im Backend sowie für die Erfüllung der von den Auftraggeberinnen an ihn delegierten gematik-Anforderungen. Hierzu muss der AN Los 2 die entsprechende Infrastruktur beschaffen, aufsetzen und selbstständig betreiben. Dies beinhaltet neben der Hardware auch die betriebsnotwendigen sowie ggf. auch fakultative Softwarebestandteile für alle benötigten Umgebungen. Darüber hinaus muss der AN Los 2 Anbindungen an die TI sowie an externe Dienste und Komponenten sicherstellen. Außerdem ist der AN Los 2 maßgeblich für die Durchführung der Betriebsprozesse für die ePA-Anwendungen im Frontend und Backend verantwortlich und wird hierbei vom AN Los 1 unterstützt. Hierzu gehören insbesondere das Change- und Releasemanagement, das Incident- und Problemmanagement sowie die übergreifende Koordinierung aller Support Levels.
Das Nähere hierzu ergibt sich aus den Vergabeunterlagen und insbesondere der Leistungsbeschreibung.