Ausschreibungsgegenstand war der Abschluss eines wirkstoffbezogenen Rabattvertrags gem. § 130a Abs.
8 SGB V über den Wirkstoff Nystatin flüssig für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem 01.07.2022. Das Ende ist der 30. Juni 2024. Der
Rabattvertrag bezieht sich auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der
Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen an Versicherte der Krankenkassen abgegeben
werden. Nachgefragt werden grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Es wurde ein Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmer
geschlossen.