Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden
offenen Verfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung
von Alkoholvortestgeräten und Zubehör abzuschließen. Detaillierte Angaben zu den Alkoholvortestgeräten
und Zubehör ergeben sich aus der Technischen Leistungsbeschreibung.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von drei Jahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier Jahren.
Seitens des Auftraggebers kann keine jährliche Mindestabnahmemenge garantiert werden. Aufgrund der Planungen schätzt das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen jedoch, dass im Zuge der gesamten Vertragslaufzeit insgesamt ca. 1.200 Stück Alkoholvortestgeräte, ca. 500.000 Stück Einwegmundstücke, 80 Trockengasregulatoren und 25 Kalibriergeräte aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
Die vom Auftraggeber nach aktueller Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) anzugebende Höchstmengen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 1.600 Alkoholvortestgeräte, 700.000 Mundstücke und 40 Kalibriergeräte über die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung von maximal 4 Jahren
ab Zuschlagserteilung. Eine Abrufverpflichtung des Auftraggebers ist nicht gegeben.