Vergabe von Planungsdienstleistungen für die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) nach dem Leitfaden des Bundes („Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderung – Eine Arbeitshilfe für Kommunen“) für die Stadt Ettlingen.
Stadtentwicklung ist heute eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Verwaltung, Bürgern und Wirtschaft. Themen, wie die demographische Entwicklung, der Klimawandel, sich verändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen, (E-) Mobilität und Digitalisierung sowie Wohnraumschaffung i. V. m. der Notwendigkeit zur Innenentwicklung, stellen heute u. a. die zentralen Herausforderungen und Aufgabenbereiche einer Stadt dar und erfordern im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine fachübergreifende Betrachtungsweise.
Ein integriertes Stadtentwicklungskonzept bietet in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, die Stadt und deren Herausforderungen und Aufgabenbereiche ganzheitlich zu betrachten, Einzelmaßnahmen in einen größeren Kontext zu stellen, Informationen zu bündeln und Zielvorgaben für die Verwaltung und den Gemeinderat für die nächsten Jahre zu setzen.
Die bereits für verschiedene Fachbereiche der Stadt Ettlingen existierenden eigenständigen und teilweise umfassenden Konzeptionen und Planungen sind für sich genommen gut und richtig, kommen diesem „integrierten“ Ansatz aber noch nicht oder nur teilweise nach, da eine gezielt systematische/konzeptionelle Verknüpfung verschiedener Themenbereiche bisher nur bedingt vorhanden ist.
Zudem zeigt sich die Notwendigkeit, Projekte und Maßnahmen vor dem Hintergrund der jährlichen Haushaltsvolumen zu takten und zu priorisieren, dass zur langfristigen Strukturierung dieser Projekte und Maßnahmen eine Gesamtschau und ein Zielkonzept hilfreich sind.
In einem ersten Schritt (Grundlagenermittlung) sollen alle derzeit bestehenden bzw. bereits geplanten Projekte/Konzepte/Statistiken und Einzelmaßnahmen gebündelt und den definierten Handlungsfeldern zugeordnet werden, um einen Überblick zu erhalten, was die Stadt in welchem Bereich schon alles tut bzw. in welchen Bereichen man noch tätig werden muss.
In einem zweiten Schritt (Strategieentwicklung) sollen – basierend auf der Grundlagenermittlung – Ziele für dieStadt Ettlingen entwickelt werden, die vorhandenen Strukturen gesichert, identifizierte Defizite behoben sowie Zukunftsfähige Handlungsbereiche aufzeigt werden, die als Grundlage für die Ableitung von Einzelmaßnahmen dienen. Die entwickelten Ziele sollen durch den Gemeinderat beraten und beschlossen werden.
Schritt 3 (Handlungskonzept) bildet das „Herzstück“ des ISEK. Es sollen auf Basis der zuvor beschlossenen Ziele, Maßnahmen definiert und priorisiert werden, die der Umsetzung der Ziele dienen. Darüber hinaus soll ein Strukturkonzept mit räumlichen Entwicklungsschwerpunkten erarbeitet werden. Der Gemeinderat soll die identifizierten und die durch die Fachämter geprüften Einzelmaßnahmen beraten und als Handlungskonzept beschließen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des normalen Geschäftsganges der Verwaltung und Gremien.
Die Schritte 1 und 2 sind hierbei für die Gesamtstadt vorgesehen, Schritt 3 ist räumlich bezogen zunächst für die Kernstadt angedacht. Ortsteilkonzepte können später optional im Anschluss an den ISEK-Prozess in einem gesonderten Verfahren erfolgen. Die optionalen Leistungen sollen bereits jetzt von den Büros mit angeboten werden, stehen aber unter dem Beschlussvorbehalt des Gemeinderats.
Einige Schwerpunktthemen sieht die Verwaltung jetzt schon als erforderlich an, andere werden sich u.U. aus dem laufenden Verfahren ergeben und müssen dann entsprechend diskutiert und vom Gemeinderat beschlossen werden (optionale Leistungen). Diese optionalen Leistungen können während des Prozesses beauftragt werden, hierüber würde der Gemeinderat dann gesondert entscheiden.
Folgende Schwerpunktthemen des ISEK-Prozesses sollen bereits als „Grundleistungen“ vertiefend untersucht werden:
— Demographie;
— Mobilitätskonzept;
— Digitalisierung;
— prozessbegleitende Bürgerbeteiligung mit Online-Tool optional als dauerhafte Einrichtung.