Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen nach § 53 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI HLS, ALG 1-3, 8, Leistungsphasen 1-9 für die Errichtung eines Gebäudes mit Grundfläche von ca. 450 qm (KG,EG, OG, ausgebautes DG) als Rathaus und Arztpraxis und die Errichtung eines Gebäudes mit Grundfläche von ca. 1.000 qm (EG und OG) als Bürgerhaus (Kinderkrippe und Räume für unterschiedliche Nutzungen).
Der Ort Ebermannsdorf hat sich über den Altort hinaus seit den 60er Jahren durch die Ausweisung von Einfamilienhausgebieten flächenhaft ausgeweitet. Das Einfamilienhaus ist der am häufigsten anzutreffende Gebäudetypus im Ort. Neue Wohnangebote für das Wohnen über alle Generationen hinweg fehlen. Wichtige gemeindliche Infrastruktureinrichtungen sind innerhalb des Ortes in unterschiedlichen Entwicklungsarealen, jedoch ohne räumliche oder wegemäßige Verknüpfung vorhanden. Die Gemeinde subsumiert diese Entwicklungsanstöße in einer „Neuen Mitte“ auf einer strategisch an der Hauptstraße gelegenen Binnenfläche. Dazu wurde 2016/2017 ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt und ein entsprechender Bebauungsplan erstellt, der seit Januar 2019 Rechtskraft hat (siehe auch www.ebermannsdorf.de). Der geplante Gewerbehof und der Wohnhof sollen durch Investoren realisiert wurden.
Das Rathaus mit Arztpraxis (Haus 4) und das Bürgerhaus mit Kinderkrippe und Räumlichkeiten für unterschiedliche Nutzungen (Haus 5) werdendurch die Gemeinde Ebermannsdorf selbst errichtet.