Gegenstand dieser Ausschreibung ist die örtliche Überwachung von Bautätigkeiten der Hafenbahn im Oberbau, Oberleitungsanlagen, 50 Hz-Anlagen und in der Leit-und Sicherungstechnik, sowie
Leistungen nach BaustellV (SiGeKo).
Die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung umfassen, im Rahmen der übertragenen Aufgaben, die neutrale und unabhängige Wahrnehmung der Interessen des Auftraggebers in organisatorischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht.
Die Überwachung der Baumaßnahmen der Hafenbahn erfolgt in Anlehnung an die VV BAU / BAU-STE sowie die Ril 809 der DB AG.
Der Bauüberwacher ist verantwortlich für die Einhaltung von Terminen, Kosten, Qualität und Verträgen sowie die Einhaltung der Bestimmungen zur Abwehr der Gefahren aus dem Bahnbetrieb und des Arbeits- und Umweltschutzes.
Die Überwachung der Baumaßnahmen der Hafenbahn erfolgt in Anlehnung an die VV BAU / BAU-STE sowie die Ril 809 der DB AG.
Der Bauüberwacher ist verantwortlich für die Einhaltung von Terminen, Kosten, Qualität und Verträgen sowie die Einhaltung der Bestimmungen zur Abwehr der Gefahren aus dem Bahnbetrieb und des Arbeits- und Umweltschutzes.
Die Überwachung der Baumaßnahmen der Hafenbahn erfolgt in Anlehnung an die VV BAU / BAU-STE sowie die Ril 809 der DB AG.
Der Bauüberwacher ist verantwortlich für die Einhaltung von Terminen, Kosten, Qualität und Verträgen sowie die Einhaltung der Bestimmungen zur Abwehr der Gefahren aus dem Bahnbetrieb und des Arbeits- und Umweltschutzes.
Wahrnehmung der Aufgaben des Koordinators gem. § 2 und § 3 der Baustellenverordnung:
Koordination der sicherheits- und gesundheitsschutztechnischen Belange im Auftrag des Bauherrn zwischen allen bei der technischen und organisatorischen Planung Beteiligten und den gleichzeitig auf der Baustelle tätigen Unternehmen.
Erstellung und Fortschreibung des SiGe-Plans.